Familie, Finanzen & Digitales

Digitaler Nachlass: So regeln Sie Ihr digitales Erbe – rechtssicher und in 60 Minuten

Digitaler Nachlass regeln: Rechtslage nach dem BGH-Urteil, Konten-Inventur, Facebook-, Google-, Apple- und PayPal-Regelungen, Passwort-Strategie – in 60 Minuten.

Inhalt dieses Artikels (8 Abschnitte)

E-Mail-Postfach, Online-Banking, Fotos in der Cloud, Abos, PayPal-Guthaben, vielleicht Krypto-Wallets: Der durchschnittliche Haushalt hinterlässt heute weit über 50 Online-Konten – und ohne Vorsorge stehen Erben vor verschlossenen digitalen Türen. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage seit dem BGH-Facebook-Urteil, die Nachlass-Funktionen der großen Anbieter und eine Passwort-Strategie, die auch in fünf Jahren noch funktioniert. Stand: August 2026.

Die Rechtslage: Digitale Konten sind vererbbar

Lange war umstritten, ob Erben überhaupt Zugriff auf Online-Konten Verstorbener verlangen können. Seit 2018 ist die Grundsatzfrage geklärt: Der Bundesgerichtshof entschied im sogenannten Facebook-Urteil (Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17), dass der Vertrag über ein Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht – der digitale Nachlass wird also grundsätzlich genauso vererbt wie Briefe, Tagebücher und Kontoauszüge (§ 1922 BGB). Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz stehen dem nach dieser Rechtsprechung entgegen. In einer Folgeentscheidung stellte der BGH 2020 zudem klar, dass Erben den Zugang so erhalten müssen, dass sie sich im Konto bewegen können wie zuvor der Verstorbene – ein bloßer Datenexport genügt nicht.

Was das praktisch bedeutet:

  • Erben haben Anspruch auf Zugang zu E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, Cloud-Speichern und digitalen Guthaben des Verstorbenen.
  • Der Anspruch ersetzt keine Passwörter. Ihn durchzusetzen heißt: Sterbeurkunde oder Erbschein einreichen, Anbieterprozesse durchlaufen, teils bei US-Konzernen auf Englisch – im Streitfall über Monate. Das Facebook-Verfahren dauerte über fünf Jahre.
  • Ein Spezialgesetz zum digitalen Nachlass gibt es nicht; es gilt das allgemeine Erbrecht, ergänzt um Persönlichkeitsrechte und die Geschäftsbedingungen der Anbieter.

Die Rechtslage ist also erfreulich klar – aber der Rechtsanspruch ist der mühsame Plan B. Plan A ist Vorsorge: Ihre Angehörigen sollen gar nicht erst klagen oder Anbieterformulare durchkämpfen müssen.

Schritt 1: Konten-Inventur – was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Bevor Sie etwas regeln können, brauchen Sie den Überblick. Gehen Sie diese Kategorien durch und notieren Sie je Konto: Anbieter, Benutzername/E-Mail-Adresse, Zweck – noch keine Passwörter (dazu unten).

KategorieBeispielePriorität
E-Mail-KontenGmail, GMX, Web.de, OutlookHöchste – das Postfach ist der Generalschlüssel für Passwort-Resets aller anderen Konten
FinanzenOnline-Banking, PayPal, Depots, Trade Republic, KlarnaHoch – echtes Geld, echte Verträge
Kostenpflichtige AbosNetflix, Spotify, Amazon Prime, iCloud+, Zeitungen, Software, Domains/HostingHoch – laufen sonst weiter und buchen ab
Geräte-ÖkosystemeApple-ID, Google-Konto, Microsoft-KontoHoch – ohne sie sind Smartphone, Fotos und Backups verschlossen
Social Media & KommunikationFacebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn, XMittel – emotional wichtig (Fotos, Erinnerungen)
Cloud & FotosGoogle Fotos, iCloud, Dropbox, OneDriveMittel bis hoch – oft die einzigen Fotoalben der Familie
Shopping & TreueAmazon, eBay, Payback, BonusmeilenNiedrig – aber Guthaben und offene Bestellungen prüfen
Krypto & SonderfälleWallets, Börsen-Accounts, NFTKritisch – ohne Schlüssel unwiederbringlich verloren (siehe unten)

Erfahrungswert: Die Inventur dauert 20–30 Minuten, wenn Sie Ihr E-Mail-Postfach nach „Willkommen”, „Rechnung” und „Verifizieren” durchsuchen und den Passwortmanager bzw. die im Browser gespeicherten Logins als Gedächtnisstütze nutzen.

Schritt 2: Die Nachlass-Funktionen der großen Anbieter nutzen

Die wichtigsten Plattformen bieten inzwischen eigene Vorsorge-Werkzeuge – kostenlos und in wenigen Minuten eingerichtet. Stand August 2026:

AnbieterFunktionWas sie kannWo einrichten
Facebook (Meta)NachlasskontaktBenannte Person verwaltet das Profil im Gedenkzustand (Titelbild, Beiträge anpinnen, Freundschaftsanfragen), erhält aber keinen Zugriff auf private Nachrichten. Alternativ: endgültige Löschung nach dem Tod voreinstellenEinstellungen → Konto → Gedenkzustand/Nachlasskontakt
GoogleKontoinaktivität-ManagerNach wählbarer Inaktivität (3–18 Monate) werden bis zu 10 Vertrauenspersonen benachrichtigt und erhalten Zugriff auf von Ihnen freigegebene Daten (z. B. Fotos, Drive, Gmail); optional automatische Kontolöschungmyaccount.google.com → Daten & Datenschutz → Digitaler Nachlass planen
AppleDigitaler Nachlass (Digital Legacy)Nachlasskontakte erhalten einen Zugangsschlüssel; mit Schlüssel plus Sterbeurkunde bekommen sie Zugriff auf iCloud-Daten (Fotos, Notizen, Backups) – nicht auf gekaufte Medien und Schlüsselbund-PasswörteriPhone/Mac: Einstellungen → Apple-ID → Anmeldung & Sicherheit → Nachlasskontakt
PayPalKeine Vorsorge-FunktionErben melden den Todesfall mit Sterbeurkunde und Erbnachweis; PayPal schließt das Konto und zahlt Guthaben an die Erben ausKontaktaufnahme durch die Erben im Todesfall
Instagram (Meta)GedenkzustandAngehörige können Gedenkzustand oder Löschung beantragen; kein Vorab-Nachlasskontakt wie bei FacebookAntrag durch Angehörige über das Hilfe-Center
MicrosoftKeine dedizierte FunktionZugriff für Erben nur über rechtliche Wege; wichtige Daten besser zu Lebzeiten sichern

Unser Rat: Richten Sie mindestens die drei großen ein – Facebook-Nachlasskontakt, Google-Inaktivitätsmanager, Apple-Nachlasskontakt. Das dauert zusammen keine 15 Minuten und löst die häufigsten Streitfälle, bevor sie entstehen.

Schritt 3: Die Passwort-Strategie – sicher UND aktuell

Hier scheitern die meisten gut gemeinten Ratgeber: Sie empfehlen eine ausgedruckte Passwortliste. Das Problem ist nicht die Sicherheit allein – es ist die Veralterung. Passwörter ändern sich; eine Klartext-Liste ist nach einem Jahr zur Hälfte falsch und wiegt Ihre Angehörigen in trügerischer Sicherheit. Besser ist ein zweistufiges System:

Stufe 1: Passwortmanager als einzige Quelle der Wahrheit. Nutzen Sie einen Passwortmanager (z. B. Bitwarden, 1Password, KeePass). Alle Passwörter leben nur dort und sind damit automatisch aktuell. Viele Manager bieten einen eingebauten Notfallzugriff: Eine benannte Vertrauensperson kann Zugriff anfordern; widersprechen Sie nicht innerhalb einer von Ihnen festgelegten Wartezeit, wird der Zugriff gewährt. Damit ist der Todes- oder Notfall technisch gelöst – ohne dass die Person vorher Ihre Passwörter kennt.

Stufe 2: Der versiegelte Umschlag für den Generalschlüssel. Notieren Sie nur die wenigen Dinge, die sich praktisch nie ändern und ohne die Stufe 1 nicht funktioniert:

  • Master-Passwort des Passwortmanagers (plus ggf. Wiederherstellungscode/2FA-Backup-Codes)
  • PIN des Smartphones (darüber laufen die meisten Zwei-Faktor-Bestätigungen)
  • PIN/Passwort des Computers
  • Hinweis, wo Ihre Konten-Übersicht (ohne Passwörter) liegt

Diesen Zettel in einen versiegelten Umschlag, beschriftet mit Datum, und an einen sicheren, den Angehörigen bekannten Ort – in den Notfallordner, in den Tresor oder ins Bankschließfach (dann aber mit Vollmacht für das Schließfach, sonst beißt sich die Katze in den Schwanz).

Was Sie vermeiden sollten:

  • Klartext-Passwortlisten aller Konten – veralten, sind bei Einbruch oder indiskreten Besuchern ein Sicherheits-GAU und verstoßen bei Online-Banking-Zugängen unter Umständen gegen die Sorgfaltspflichten aus den Bank-AGB.
  • Passwörter im Testament – ein Testament wird im Nachlassverfahren eröffnet und ist dann für alle Beteiligten einsehbar; außerdem ist es zum Zeitpunkt der Eröffnung Wochen alt. Ins Testament gehört, wer den digitalen Nachlass erhalten und regeln soll – nicht wie man sich einloggt.
  • „Das Passwort weiß meine Tochter schon” – ungeregelte Zugriffe Dritter können gegen Anbieter-AGB verstoßen und schaffen im Erbfall Konflikte mit Miterben.

Rechtlich absichern: Ergänzen Sie eine kurze schriftliche Verfügung bzw. Vollmacht, wer Ihren digitalen Nachlass verwalten darf – ausdrücklich „über den Tod hinaus” geltend, mit Datum und Unterschrift. In einer Vorsorgevollmacht lässt sich die digitale Sphäre ausdrücklich mitregeln, damit die Vertrauensperson schon bei Krankheit handeln kann, nicht erst im Todesfall.

Sonderfall Krypto: Ohne Schlüssel ist das Geld weg

Bei Bitcoin & Co. gilt eine härtere Regel als überall sonst: Wer die Schlüssel nicht hat, hat kein Zugriffsrecht, das ihm irgendjemand gewähren könnte. Es gibt keinen Anbieter, keinen Support und kein Gericht, das eine Self-Custody-Wallet ohne Seed-Phrase wiederherstellen kann. Schätzungen zufolge sind Millionen Bitcoin durch verlorene Schlüssel dauerhaft unzugänglich – ein erheblicher Teil davon durch ungeregelte Todesfälle.

  • Self-Custody-Wallets (eigene Verwahrung): Die Seed-Phrase (12/24 Wörter) muss physisch und sicher hinterlegt sein – z. B. auf Papier oder Metallplatte im Tresor/Schließfach, getrennt von der Information, wo die Wallet liegt und was sie enthält. Niemals digital fotografieren oder in der Cloud speichern.
  • Börsen-Konten (Coinbase, Kraken, Bison etc.): Hier gilt das normale Erbrecht – Erben können sich mit Erbnachweis an den Anbieter wenden. Trotzdem dokumentieren: Welche Börse, welcher Account?
  • Erklären Sie das System: Eine Seed-Phrase nützt Erben nichts, die nicht wissen, was sie damit tun sollen. Eine kurze Anleitung („Damit zu einem seriösen Fachmann, nichts online eingeben”) gehört dazu.

Der 60-Minuten-Workflow: Digitalen Nachlass jetzt regeln

  1. Minute 0–25 – Inventur: Konten-Liste nach den Kategorien oben erstellen (Anbieter + Benutzername, keine Passwörter).
  2. Minute 25–40 – Anbieter-Funktionen: Facebook-Nachlasskontakt, Google-Inaktivitätsmanager und Apple-Nachlasskontakt einrichten.
  3. Minute 40–50 – Generalschlüssel: Master-Passwort, Handy-PIN und Backup-Codes in den versiegelten Umschlag; Notfallzugriff im Passwortmanager aktivieren.
  4. Minute 50–55 – Vertrauensperson festlegen: Kurze schriftliche Vollmacht für den digitalen Nachlass, über den Tod hinaus, mit Datum und Unterschrift.
  5. Minute 55–60 – Auffindbarkeit sichern: Konten-Liste und Umschlag in den Notfallordner, Vertrauensperson über den Ablageort informieren. Jahres-Erinnerung für die Aktualisierung setzen.

Wie sich der digitale Nachlass in die Aufgaben der Angehörigen nach einem Todesfall einreiht, zeigt unsere Todesfall-Checkliste.


Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Sämtliche Rechtspositionen mit digitalem Bezug: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher und Fotos, Online-Banking- und Zahlungsdienste-Zugänge, Guthaben (PayPal, Bonusprogramme, Krypto), kostenpflichtige Abos und Verträge, eigene Websites und Domains sowie lokal gespeicherte Daten auf Geräten. Auch Pflichten gehören dazu – etwa laufende Abos, die Erben kündigen müssen.

Was ist ein digitaler Nachlass rechtlich?

Ein eigenes Gesetz gibt es nicht; digitale Konten und Daten fallen unter die allgemeine Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB. Der BGH hat 2018 im Facebook-Urteil (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass Nutzerkonten-Verträge auf die Erben übergehen – Erben treten also rechtlich an die Stelle des Verstorbenen, einschließlich des Zugangsanspruchs gegen den Anbieter.

Wie regelt man den digitalen Nachlass am besten?

Mit drei Bausteinen: einer aktuellen Konten-Übersicht ohne Passwörter, einem Passwortmanager mit Notfallzugriff plus versiegeltem Umschlag für das Master-Passwort und einer schriftlichen Vollmacht über den Tod hinaus für eine Vertrauensperson. Ergänzend die Nachlass-Funktionen von Facebook, Google und Apple aktivieren. Alles zusammen an einem auffindbaren Ort – idealerweise im Notfallordner.

Was passiert mit Online-Konten im Todesfall ohne Regelung?

Sie bestehen zunächst weiter: Abos buchen weiter ab, Profile bleiben online, E-Mails laufen auf. Erben müssen jedes Konto einzeln aufspüren, sich mit Sterbeurkunde oder Erbschein gegenüber den Anbietern legitimieren und teils langwierige Prozesse durchlaufen. Konten, von denen niemand weiß, bleiben unter Umständen jahrelang aktiv – inklusive Kosten und Missbrauchsrisiko.

Dürfen Angehörige einfach das Passwort des Verstorbenen benutzen?

Erben treten rechtlich in die Verträge ein und dürfen daher grundsätzlich auf die Konten zugreifen, insbesondere wenn der Verstorbene die Zugangsdaten dafür hinterlassen hat. Vorsicht ist geboten, wenn nicht alle Miterben einverstanden sind oder Nichterben (z. B. Partner ohne Erbenstellung) zugreifen wollen – dann drohen Konflikte. Eine klare Vollmacht des Verstorbenen vermeidet genau diese Grauzone.

Was kostet es, den digitalen Nachlass zu regeln?

Die Kernvorsorge ist kostenlos: Anbieter-Nachlassfunktionen, eine Konten-Liste und ein versiegelter Umschlag kosten nichts; solide Passwortmanager gibt es gratis oder für wenige Euro im Monat. Kommerzielle „digitale Nachlassverwalter” sind meist verzichtbar und bergen ein eigenes Risiko: Niemand garantiert, dass der Dienst in 20 Jahren noch existiert.

Quellen und weiterführende Informationen

  • BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17 (Facebook-Urteil); BGH, Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20 (Art des Zugangs) – bundesgerichtshof.de
  • § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge) – gesetze-im-internet.de
  • Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge und digitaler Nachlass – verbraucherzentrale.de
  • BSI: Empfehlungen zu Passwortmanagern und Zwei-Faktor-Authentisierung – bsi.bund.de
  • Anbieter-Hilfeseiten: Facebook-Nachlasskontakt, Google-Kontoinaktivität-Manager, Apple Digitaler Nachlass (Stand August 2026)

Weiterlesen

Alles Wissen der Welt hilft nichts, wenn es nicht ausgefüllt im Regal steht.

Der Notfallordner fasst alle diese Themen in einem System zusammen: 12 Lebensbereiche, über 140 Seiten, am PC ausfüllbar — der erste Schritt dauert 30 Minuten. Sofort per E-Mail, 24,90 €.

Zum Notfallordner — 24,90 € →
Notfallordner mit zwölf Registern, Notfallkarte und Füller von oben auf Leinen

Notfallordner (PDF)

24,90 €

  • 12 Lebensbereiche, über 140 Seiten
  • Am PC ausfüllbar — auch ausdruckbar
  • Sofort per E-Mail, kein Abo
PDF Kostenlose Leseprobe zum Reinlesen