Rund um den Notfallordner

Was gehört in einen Notfallordner? Inhalt und Checkliste mit 12 Bereichen

Was gehört in einen Notfallordner? Checkliste mit allen 12 Bereichen zum Ausdrucken: welche Dokumente, Original oder Kopie, was zuerst — mit Vorlagen.

Inhalt dieses Artikels (10 Abschnitte)

Ein Notfallordner sammelt alles, was Ihre Angehörigen brauchen, wenn Sie nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Todesfall nicht mehr selbst handeln können. Hinein gehören vor allem Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Notfallkontakte, Gesundheitsdaten, Konten, Versicherungen und Verträge — geordnet in zwölf Bereiche, von den persönlichen Daten bis zu den persönlichen Wünschen.

Auf dieser Seite finden Sie die komplette Inhalts-Checkliste zum Ausdrucken, zu jedem Dokument die Antwort auf „Original oder Kopie?“, eine sinnvolle Reihenfolge und die offiziellen Vorlagen, mit denen Sie Lücken schließen.

Checkliste: Der komplette Notfallordner-Inhalt auf einen Blick

Die Tabelle ist die Kurzfassung zum Ausdrucken. Jede Zeile entspricht einem Register — also einem Trennblatt im Ordner. Die Spalte „Stufe“ zeigt, womit Sie anfangen sollten: Stufe 1 zuerst, Stufe 2 in den Wochen danach, Stufe 3 zum Schluss.

Nr.RegisterWas hineingehörtOriginal oder Kopie?Stufe
1Persönliche DatenStammdatenblatt mit Steuer-ID, Renten- und Krankenversichertennummer; Ausweis, Pass, Führerschein; Geburts- und Heiratsurkunde bzw. StammbuchUrkunden im Original, Ausweise als Kopie1
2Kontakte & VertrauenspersonenErste und zweite Vertrauensperson, Familie, Ärzte, Arbeitgeber, Bank, Nachbarn mit Zweitschlüsseleigene Liste1
3GesundheitMedikationsplan, Allergien, Diagnosen, Implantate, Impfpass, Krankenkasse, Ärzteaktueller Ausdruck; Impfpass als Kopie1
4Vorsorge-VerfügungenVorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Organspende-Entscheidung, Bestätigung des VorsorgeregistersOriginal oder beglaubigte Kopie; das Vollmacht-Original muss die bevollmächtigte Person bekommen können1
5Banken & FinanzenKonten und Depots (Bank, IBAN), Bankvollmacht, Daueraufträge, Kredite, Bausparverträge, SchließfachKontoverträge im Original oder als beglaubigte Kopie, sonst Liste; Sparbücher und Wertpapiere: Kopie und Verwahrort2
6VersicherungenPolicen mit Vertragsnummer, Bezugsberechtigte, Kranken- und Pflegeversicherung, RenteninformationOriginal oder beglaubigte Kopie2
7Laufende VerträgeStrom, Gas, Telefon, Internet, Abos, Vereine, Leasing — jeweils mit Kundennummer und KündigungswegListe; Verträge im Original oder als beglaubigte Kopie3
8SteuernSteuer-ID, Steuernummer, Finanzamt, Steuerberater, letzte SteuerbescheideBescheide im Original oder als beglaubigte Kopie3
9Wohnen & ImmobilienMiet- oder Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Darlehen, Vermieter oder Verwaltung, Schlüsselverzeichnis, HaustiereVerträge im Original oder als beglaubigte Kopie, Grundbuchauszug als Kopie2
10Digitaler NachlassListe der Online-Konten, Ort des Passwortmanagers, Entsperrweg fürs Smartphone, Wünsche zu Profilennur Liste und Hinweise — keine Passwörter3
11Testament & ErbeTestament oder Verwahrort, Vermögens- und Schuldenübersicht, Erbvertrag, Schenkungen, ggf. SorgerechtsverfügungOriginal sicher verwahren, im Ordner Kopie und Verwahrort3
12Persönliche WünscheBestattungswünsche, Bestattungsvorsorge, Benachrichtigungsliste, Briefe an Angehörige, Erinnerungsstückeeigene Aufzeichnungen; Verträge im Original oder als beglaubigte Kopie3

Grundlage der Spalte „Original oder Kopie?“ ist die Empfehlung des BBK zur Dokumentenmappe, ergänzt um Praxis-Hinweise. Was im Einzelnen hinter jeder Zeile steckt, steht weiter unten bei den zwölf Bereichen.

Übersichtsgrafik: Ein Ordnerblatt mit zwölf Registern und Kurzinhalt. Stufe 1, zuerst regeln: 1 Persönliche Daten (Stammdaten, Ausweiskopien, Familienurkunden), 2 Kontakte und Vertrauenspersonen, 3 Gesundheit (Medikationsplan, Allergien, Diagnosen, Ärzte), 4 Vorsorge-Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung). Stufe 2, in den Wochen danach: 5 Banken und Finanzen, 6 Versicherungen, 9 Wohnen und Immobilien. Stufe 3, zum Schluss: 7 Laufende Verträge, 8 Steuern, 10 Digitaler Nachlass (nie Passwörter), 11 Testament und Erbe, 12 Persönliche Wünsche.
Die 12 Register des Notfallordners — die Farbe der Register-Lasche zeigt, womit Sie anfangen.

Vorlagen für den Inhalt: offizielle Formulare und Bezugsquellen

Offizielle Stellen liefern Einzelbausteine: das BBK eine Liste der wichtigen Dokumente, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Formulare für Vollmacht und Verfügungen, die Verbraucherzentralen ein Online-Werkzeug. Den Ordner drumherum stellen Sie selbst zusammen — oder Sie nutzen einen fertigen Notfallordner zum Ausfüllen.

AngebotHerausgeberFormatAm PC ausfüllbarKosten
Dokumentenmappe: Was hineingehörtBBKWebseite mit Listeentfällt (Liste)kostenlos
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Konto-/DepotvollmachtBMJVPDF (Vollmacht 4 Seiten, Verfügung 1 Seite, Konto-/Depotvollmacht 1 Seite)jakostenlos
Textbausteine PatientenverfügungBMJVPDF und Word-Dateikein Formular — Bausteine zum Zusammenstellen, Word-Datei bearbeitbarkostenlos
„Selbstbestimmt“ — Online-Patientenverfügung und VorsorgedokumenteVerbraucherzentralenOnline-Werkzeug, Ergebnis zum Ausdrucken und Unterschreibenja (online)kostenlos
OrganspendeausweisBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)online ausfüllen als PDF oder Karte bestellenjakostenlos
Leseprobe NotfallordnerDein OrdnerPDF, 25 Seiten: Einstieg und komplettes Kapitel „Im Ernstfall“teilweisekostenlos
NotfallordnerDein OrdnerPDF, über 140 Seiten, 12 Bereicheja, auch zum Ausdrucken24,90 € einmalig
Gedruckte Ordner und AusfüllbücherVerlage, Verbände, AnbieterPapier, teils mit Formularen zum Herunterladenauf Papier nein; teils Formulare als Downloadunterschiedlich

Stand der Angaben: Oktober 2026. Alle seriösen Gratis-Angebote mit ihren Grenzen bewertet der Ratgeber Notfallordner kostenlos; gedruckte Ordner, PDFs und Online-Plattformen vergleicht der Notfallordner-Vergleich.

Welcher Inhalt in Ihrer Lebenslage besonders zählt

Ein Notfallordner ist für Ihre Angehörigen geschrieben, nicht für Sie. Er hilft in zwei sehr verschiedenen Lagen: Wenn Sie leben, aber vorübergehend oder dauerhaft nicht entscheiden können, zählen Vollmachten, Gesundheitsdaten und laufende Zahlungen. Wenn Sie sterben, zählen Testament, Versicherungen, Verträge und Ihre Wünsche. Ein guter Ordner deckt beides ab.

Brauchen kann ihn jeder Erwachsene. In manchen Lebenslagen ist er aber besonders dringend:

LebenslageDarauf kommt es besonders an
VerheiratetVorsorgevollmacht trotz Ehe: Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsfragen, endet spätestens nach sechs Monaten und gilt nicht, wenn Sie getrennt leben.
Unverheiratet oder alleinstehendDas Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG), nicht für unverheiratete Paare. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen rechtlichen Betreuer; eine Vollmacht macht das in der Regel unnötig (§ 1814 BGB).
Eltern minderjähriger KinderWunsch-Vormund per letztwilliger Verfügung in Testamentsform (handschriftlich oder notariell) benennen (§ 1782 BGB), Kinderdaten und Alltagswissen für den ersten Tag. Mehr im Ratgeber Sorgerechtsverfügung.
Eltern volljähriger KinderDie elterliche Sorge gilt nur für minderjährige Kinder (§ 1626 BGB), volljährig ist man mit 18 (§ 2 BGB). Kann Ihr erwachsenes Kind nicht mehr selbst entscheiden, handeln Sie nur mit seiner Vollmacht — sonst bestellt das Gericht bei Bedarf einen Betreuer.
Ältere und chronisch kranke MenschenAktueller Medikationsplan, Ärzte, Pflegedienst, Hilfsmittel.
SelbstständigeWer im Betrieb vertreten darf, wo Zugänge und Unterlagen liegen, wer Kunden und Mitarbeiter informiert.

Notfallordner, Notfallmappe, Notfallakte: die Begriffe

Viele Namen meinen dasselbe — einige aber auch etwas anderes:

BegriffWas gemeint ist
NotfallordnerRingordner oder PDF mit allen Lebensbereichen — das Thema dieser Seite
Notfallmappemeist kompakter, mit den wichtigsten Dokumenten; mehr im Ratgeber Notfallmappe
Notfallaktewird überwiegend gleichbedeutend mit Notfallordner verwendet
Vorsorgeordner, Vorsorgemappegleiche Idee, der Schwerpunkt liegt oft auf Vollmachten und Verfügungen
NachlassordnerSchwerpunkt Todesfall: Testament, Vermögen, Bestattung
Dokumentenmappe (BBK)griffbereite Mappe mit wichtigen Originalen und Kopien, etwa für eine Evakuierung bei Hochwasser oder Brand
Notfalldosekleine Dose mit Gesundheits-Infoblatt für Rettungskräfte, aufbewahrt im Kühlschrank; Aufkleber an Wohnungs- und Kühlschranktür weisen darauf hin
IT-Notfallordner, NotfallhandbuchUnternehmensdokument für Notfälle im Betrieb, etwa im Business Continuity Management nach BSI-Standard 200-4 — hat mit privater Vorsorge nichts zu tun

Die 12 Bereiche im Detail: Was in jedes Register gehört

Haken Sie ab, was Sie schon haben. Die Reihenfolge der Register folgt der Logik des Ernstfalls: erst wer Sie sind und wen man anruft, dann Gesundheit und Vollmachten, danach Geld, Verträge und zum Schluss das, was nach dem Tod zählt.

1. Persönliche Daten

Behörden, Banken und Versicherungen fragen zuerst nach Stammdaten und Nummern. Wer sie suchen muss, verliert Zeit.

  • Stammdatenblatt: Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Familienstand, Staatsangehörigkeit
  • Nummern: Steuer-ID, Rentenversicherungsnummer, Krankenversichertennummer
  • Kopien von Personalausweis, Reisepass und Führerschein
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch, ggf. Scheidungsurteil

Fehlt eine Geburtsurkunde, stellt sie das Standesamt aus, das den Geburtseintrag führt — in der Regel das Standesamt des Geburtsorts (§§ 18, 55 PStG). Beantragen dürfen neben der Person selbst auch Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge (§ 62 PStG). Das ist praktisch, wenn Sie den Ordner gemeinsam mit Ihren Eltern anlegen.

2. Kontakte & Vertrauenspersonen

Im Ernstfall muss niemand raten, wen er zuerst anruft — wenn es auf einer Seite steht.

  • Erste Vertrauensperson (wird zuerst informiert) und eine Vertretung
  • Familie, enge Freunde, Nachbarn mit Zweitschlüssel
  • Hausarzt, Fachärzte, Pflegedienst, Apotheke
  • Arbeitgeber (Personalabteilung), Bank, Steuerberater, Anwalt oder Notar
  • Notfallkarte für die Geldbörse: wichtigste Kontaktperson, Hinweis auf Ihre Patientenverfügung und darauf, wo der Ordner steht

Die Notfallkarte ist das Bindeglied unterwegs: Passiert etwas außer Haus, finden Helfer die Karte in der Geldbörse — nicht den Ordner im Regal.

3. Gesundheit

Im medizinischen Notfall zählen diese Angaben zuerst. Halten Sie sie so aktuell wie möglich.

  • Aktueller Medikationsplan mit Dosierung
  • Allergien, Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen
  • Implantate, Prothesen, Hilfsmittel und die zugehörigen Ausweise
  • Impfpass als Kopie, Blutgruppe (falls bekannt)
  • Ärzte, Krankenkasse mit Versichertennummer, Zusatzversicherungen

Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch darauf, dass ihre Kassenärztin oder ihr Kassenarzt einen Medikationsplan erstellt und aushändigt (§ 31a SGB V). Für alle anderen gibt es unsere kostenlose Medikamentenplan-Vorlage.

4. Vorsorge-Verfügungen

Das Herzstück. Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — es sei denn, eine bevollmächtigte Person kann die Angelegenheiten ebenso gut erledigen (§ 1814 BGB). Ehepartner helfen sich ohne Vollmacht nur begrenzt: Das Notvertretungsrecht umfasst Gesundheitsfragen, setzt eine schriftliche ärztliche Bestätigung voraus und endet spätestens nach sechs Monaten (§ 1358 BGB).

  • Vorsorgevollmacht — Formular und Erklärung im Ratgeber Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung — muss schriftlich festgelegt sein (§ 1827 BGB); Vorlagen im Ratgeber Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung — wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird
  • Organspende-Entscheidung: Ausweis (Kopie im Ordner, Original in der Geldbörse) und/oder Eintrag im Organspende-Register, das es seit 18. März 2024 gibt
  • Bestätigung des Zentralen Vorsorgeregisters, falls Sie registriert sind

Das Original der Vollmacht ist entscheidend. Im Vollmachtsformular des BMJV steht ausdrücklich: Die Vollmacht wirkt nur, solange die bevollmächtigte Person die Urkunde besitzt und sie im Original vorlegen kann. Das Original gehört deshalb dorthin, wo Ihre Vertrauensperson im Ernstfall sofort herankommt — in den Ordner oder direkt zu ihr. Ein Schließfach, an das nur Sie selbst kommen, ist dafür der falsche Ort.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lassen sich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und ein Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht eintragen. Auskunft erhalten Betreuungsgerichte und seit 1. Januar 2023 auch Ärzte, soweit sie über eine dringende Behandlung entscheiden müssen (§ 78b BNotO); die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr. Seit 1. Oktober 2026 können institutionelle Nutzer dort auf Wunsch auch elektronische Abschriften der Dokumente hinterlegen. Ihre Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann die örtliche Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen; bei einer Vollmacht endet die Wirkung dieser Beglaubigung mit Ihrem Tod. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Länder können abweichende Gebühren festlegen (§ 7 BtOG).

5. Banken & Finanzen

Laufende Zahlungen hören nicht auf, nur weil Sie im Krankenhaus liegen. Miete, Kredite und Versicherungsbeiträge müssen weiterlaufen.

  • Übersicht aller Konten und Depots: Bank, Kontoart, IBAN — keine PINs, keine TANs
  • Bankvollmacht: bei welcher Bank, für wen, ob sie über den Tod hinaus gilt
  • Daueraufträge und Lastschriften
  • Kredite, Darlehen, Bürgschaften
  • Bausparverträge, Wertpapiere, Schließfach (und wo der Schlüssel liegt)
  • Kryptowerte: nur der Hinweis, dass es sie gibt und wo der Zugang hinterlegt ist

Für Bankgeschäfte rät das BMJV in seinem Vollmachtsformular, die Konto- und Depotvollmacht der eigenen Bank oder Sparkasse zu nutzen und sie dort zu unterschreiben. Das Muster einer Konto-/Depotvollmacht, das das BMJV gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft abgestimmt hat, erlischt nicht mit dem Tod — es bleibt für die Erben in Kraft. Was Sie bei der Einrichtung beachten sollten, erklärt der Ratgeber Bankvollmacht.

6. Versicherungen

Die Versicherungen eines anderen Menschen kennt man selten vollständig. Eine Übersicht verhindert, dass Leistungen verloren gehen oder Beiträge unnötig weiterlaufen.

  • Versicherungsübersicht: Gesellschaft, Vertragsnummer, Ansprechpartner
  • Kranken- und Pflegeversicherung, Zusatzversicherungen
  • Lebens-, Risikolebens- und Sterbegeldversicherung — mit den eingetragenen Bezugsberechtigten
  • Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherung
  • Renteninformation bzw. Rentenbescheid, Betriebsrente, private Rentenverträge

Prüfen Sie bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen, wer als bezugsberechtigt eingetragen ist — nach Heirat, Scheidung oder dem Tod eines Begünstigten kann das veraltet sein. Die Renteninformation schickt die Deutsche Rentenversicherung Versicherten ab 27 Jahren grundsätzlich einmal jährlich; ab 55 Jahren tritt alle drei Jahre eine Rentenauskunft an ihre Stelle, und sobald eine eigene Rente gezahlt wird, endet der Versand (§ 109 SGB VI). In den Ordner gehört das jeweils neueste Schreiben, bei Rentnern der Rentenbescheid.

7. Laufende Verträge

Verträge laufen weiter, bis jemand kündigt. Angehörige brauchen dafür vor allem Kundennummern und den Kündigungsweg.

  • Telefon, Mobilfunk, Internet
  • Strom, Gas, Wasser
  • Streaming, Zeitungen, Apps mit Abo
  • Vereine, Verbände, Fitnessstudio
  • Rundfunkbeitrag (Beitragsnummer)
  • Leasing- und Finanzierungsverträge, Fahrzeugpapiere als Kopie

8. Steuern

Wenige Nummern öffnen hier alle Türen.

  • Steuer-ID und Steuernummer, zuständiges Finanzamt
  • Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
  • Ablageort der letzten Steuerbescheide (laut BBK im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • Hinweis, ob Sie ELSTER nutzen — ohne Zugangsdaten

9. Wohnen & Immobilien

Wer in Ihre Wohnung muss, braucht Schlüssel und Ansprechpartner — wer Eigentum verwaltet, die Unterlagen dazu.

  • Mietvertrag, Kontakt zu Vermieter oder Hausverwaltung, Kaution
  • Bei Eigentum: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Darlehensverträge, WEG-Verwaltung
  • Schlüsselverzeichnis: Wer hat welchen Schlüssel?
  • Hauptschalter, Absperrhahn, Heizung — wo ist was?
  • Regelmäßige Dienstleister (Pflegedienst, Reinigung, Garten) und die Versorgung von Haustieren

Für den Grundbuchauszug genügt laut BBK eine einfache Kopie. Ein einfacher Ausdruck kostet beim Grundbuchamt 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro (Nr. 17000 und 17001 Kostenverzeichnis GNotKG).

10. Digitaler Nachlass

E-Mail-Postfach, Cloud, Online-Banking, soziale Netzwerke: Ohne Liste wissen Angehörige oft nicht einmal, welche Konten es gibt.

  • Liste der wichtigsten Konten: E-Mail, Online-Banking, Cloud, soziale Netzwerke, Shopping, Zahlungsdienste
  • Wo der Passwortmanager bzw. das Master-Passwort hinterlegt ist — etwa in einem versiegelten Umschlag an einem anderen Ort
  • Wie sich das Smartphone entsperren lässt — als Hinweis auf den Hinterlegungsort, nicht als Code
  • Wünsche: Profile löschen oder in den Gedenkzustand versetzen
  • Nachlass- oder Vorsorgekontakte, die Sie bei Anbietern eingerichtet haben

Seit 2018 gibt es dazu ein Grundsatzurteil: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrag über ein Konto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben übergeht (Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17). Praktisch hilft das nur, wenn die Erben die Konten kennen. Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, steht im Ratgeber Digitaler Nachlass.

11. Testament & Erbe

Hier geht es nicht darum, das Testament im Ordner zu schreiben, sondern darum, dass es gefunden wird.

  • Testament — oder ein Vermerk, dass es keines gibt
  • Verwahrort: zu Hause oder in besonderer amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht (dorthin kommen auch notarielle Testamente); ein Erbvertrag kann beim Notar bleiben
  • Übersicht über Vermögen und Schulden
  • Erbvertrag, Schenkungen, Vereinbarungen zum Pflichtteil
  • Eltern minderjähriger Kinder: Sorgerechtsverfügung mit dem Wunsch-Vormund

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Auf Ihren Wunsch nimmt das Gericht es in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB); die Gerichtsgebühr beträgt 82 Euro (Nr. 12100 Kostenverzeichnis GNotKG). Dazu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 15,50 Euro, wenn das Register direkt mit Ihnen abrechnet, wie überwiegend bei gerichtlichen Meldungen. Rein privat aufbewahrte Testamente werden dort nicht erfasst.

Liegt das Testament zu Hause, muss es nach Ihrem Tod gefunden werden: Wer ein nicht amtlich verwahrtes Testament besitzt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod erfährt (§ 2259 BGB). Vermerken Sie deshalb im Ordner genau, wo es liegt. Den Vormund für minderjährige Kinder benennen Eltern ebenfalls durch letztwillige Verfügung (§ 1782 BGB).

12. Persönliche Wünsche

Der Teil, den kein Amt verlangt — und der Angehörigen in den ersten Tagen viele Entscheidungen abnimmt.

  • Bestattungswünsche: Bestattungsart, Ort, Trauerfeier, Musik, wer sprechen soll
  • Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung (oder Vermerk, wo die Unterlagen liegen)
  • Liste der Menschen, die benachrichtigt werden sollen
  • Briefe an Angehörige (freiwillig)
  • Wunschliste für Erinnerungsstücke

Eine Wunschliste ist kein Testament. Was verbindlich verteilt werden soll, gehört in ein formgültiges Testament. Mit welchen Kosten Ihre Angehörigen für eine Bestattung rechnen müssen, zeigt der kostenlose Bestattungskosten-Check.

Original, beglaubigte Kopie oder nur ein Vermerk?

Nicht jedes Dokument gehört im Original in den Ordner. Das BBK unterscheidet drei Gruppen; die rechte Spalte ergänzt, was das für den Notfallordner praktisch bedeutet.

FormDokumente laut BBKPraxis-Hinweis
OriginalFamilienurkunden: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden bzw. das StammbuchNeu ausstellen lassen kostet Zeit — das Original gehört in den Ordner.
Original oder beglaubigte KopieTestament, Patientenverfügung und Vollmacht; Versicherungspolicen; Sparbücher, Kontoverträge, Wertpapiere; Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Steuerbescheide; Zeugnisse; Miet-, Leasing- und andere VerträgeVollmacht: Das Original muss für die bevollmächtigte Person greifbar sein. Testament: Original sicher verwahren, im Ordner Kopie und Verwahrort. Sparbücher und Wertpapiere: Original sicher verwahren, im Ordner Kopie und Verwahrort — sie zählen zu den Wertsachen.
Einfache KopiePersonalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Impfpass, Grundbuchauszüge, LeistungsbescheideDie Originale brauchen Sie im Alltag — sie bleiben, wo sie sind.

Das BBK rät außerdem, Kopien wichtiger Dokumente digital zu sichern oder an anderer Stelle zu hinterlegen, etwa bei Verwandten, Freunden, beim Notar oder im Bankschließfach.

Was nicht in den Notfallordner gehört

Ein überfüllter Ordner versteckt das Wichtige. Und manches ist dort sogar gefährlich:

  • PINs, TANs, Passwörter, Wiederherstellungsschlüssel — nie im Ordner, weder getippt noch handschriftlich. Notieren Sie nur, wo die Zugänge hinterlegt sind.
  • Bargeld und Wertsachen — der Ordner soll für Ihre Angehörigen zugänglich sein, er ist kein Tresor.
  • Alte Kontoauszüge und gekündigte Verträge — eine aktuelle Übersicht reicht.
  • Originale, die Sie im Alltag brauchen — Ausweis und Gesundheitskarte gehören als Kopie hinein.

Kommt der Ordner doch einmal abhanden, hilft der Sperr-Notruf 116 116: Über ihn lassen sich unter anderem girocard, Kreditkarten, Online-Banking, die Online-Ausweisfunktion und SIM-Karten sperren. Er ist rund um die Uhr erreichbar.

In welcher Reihenfolge Sie den Ordner füllen

Alle zwölf Register an einem Wochenende zu füllen, überfordert leicht. Besser in drei Stufen — so wie in der Checkliste und der Grafik oben:

  1. Stufe 1 — zuerst: Persönliche Daten, Kontakte, Gesundheit und Vorsorge-Verfügungen (Register 1 bis 4). Vollmacht und Patientenverfügung helfen nur, wenn sie existieren, bevor etwas passiert.
  2. Stufe 2 — in den Wochen danach: Banken und Finanzen, Versicherungen, Wohnen (Register 5, 6 und 9). Klären Sie dabei auch die Bankvollmacht mit Ihrer Bank.
  3. Stufe 3 — zum Schluss: Verträge, Steuern, digitaler Nachlass, Testament und persönliche Wünsche (Register 7, 8, 10, 11 und 12). Ausnahme: Eltern minderjähriger Kinder ziehen die Sorgerechtsverfügung nach vorn.
  4. Abschluss: Vertrauenspersonen informieren, Notfallkarte in die Geldbörse, Termin für die jährliche Durchsicht in den Kalender.

Wie Sie dabei praktisch vorgehen — Material, Zeitplan, Schritt für Schritt —, erklärt der Ratgeber Notfallordner anlegen. Wo Sie gerade stehen, zeigt der kostenlose Vorsorge-Check.

Aufbewahren, Bescheid geben, aktuell halten

Ein vollständiger Ordner nützt nichts, wenn ihn im Ernstfall niemand findet. Drei Dinge entscheiden:

  • Der Ort: griffbereit, geschützt vor Wasser und Feuer, aber nicht von außen sichtbar — etwa ein Schrank im Wohn- oder Arbeitszimmer. Ein Bankschließfach eignet sich eher für Zweitkopien als für den Ordner selbst.
  • Die Mitwisser: Mindestens zwei Vertrauenspersonen wissen, wo der Ordner steht. Das BBK empfiehlt, dass alle Familienmitglieder den Standort der Dokumentenmappe kennen.
  • Die Aktualität: Einmal im Jahr zu einem festen Termin durchsehen und zusätzlich nach jedem Lebensereignis — Umzug, Heirat, Scheidung, Geburt, neue Diagnose, neue Bank, Tod einer Vertrauensperson.

Machen Sie danach den Ernstfall-Test: Stellen Sie sich vor, Sie liegen nicht ansprechbar im Krankenhaus. Findet Ihre Vertrauensperson mit einem Griff in den Ordner, wer für Sie entscheiden darf, welche Behandlung Sie wünschen, wie Miete und Kredite weiterlaufen und wen sie informieren muss? Wenn eine dieser vier Antworten fehlt, wissen Sie, welches Register als Nächstes dran ist.

Häufige Fragen zum Notfallordner-Inhalt

Was gehört alles in einen Notfallordner?

Alles, was Angehörige brauchen, um für Sie zu handeln: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, persönliche Daten und Urkunden, Notfallkontakte, Gesundheitsdaten mit Medikationsplan, Konten und Bankvollmacht, Versicherungen, laufende Verträge, Steuerdaten, Unterlagen zur Wohnung, eine Liste der Online-Konten, Testament oder Verwahrort sowie Ihre persönlichen Wünsche. Bewährt hat sich eine Gliederung in zwölf Register wie in der Checkliste oben.

Was ist ein Notfallordner für Angehörige?

Ein Notfallordner ist eine geordnete Sammlung, die Angehörigen im Ernstfall die Fragen beantwortet, die sonst nur Sie beantworten könnten: Wer darf entscheiden? Welche Medikamente nehmen Sie? Welche Konten und Versicherungen gibt es? Wen müssen sie informieren? Er hilft, wenn Sie nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht handeln können, und nach Ihrem Tod. Gut ist ein eigener Teil mit den ersten Schritten für die Angehörigen.

Wo finde ich einen kostenlosen Notfallordner?

Kostenlos sind die Bausteine: die Dokumentenliste des BBK, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Konto-/Depotvollmacht als ausfüllbare PDFs beim BMJV, die Textbausteine zur Patientenverfügung und das Online-Werkzeug „Selbstbestimmt“ der Verbraucherzentralen. Einen geordneten Gesamt-Ordner müssen Sie daraus selbst bauen. Eine Übersicht mit fairer Bewertung aller Gratis-Angebote finden Sie im Ratgeber Notfallordner kostenlos.

Welche Vorlagen gibt es für einen Notfallordner?

Offizielle Vorlagen gibt es für die Vorsorgedokumente: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Konto-/Depotvollmacht vom BMJV, Textbausteine zur Patientenverfügung vom BMJV, die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen und den Organspendeausweis vom BIÖG. Ein Testament lässt sich dagegen nicht per Formular ausfüllen: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Für Kontakte, Konten und Verträge brauchen Sie eigene Listen oder einen fertigen Ordner.

Was gehört alles in eine Vorsorgemappe?

Eine Vorsorgemappe konzentriert sich meist auf die Vorsorgedokumente: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, gegebenenfalls Bankvollmacht, Organspende-Entscheidung und die Bestätigung des Zentralen Vorsorgeregisters. Dazu gehören die Kontaktdaten der Bevollmächtigten und die wichtigsten Gesundheitsdaten. Wer mehr absichern will — Konten, Versicherungen, Verträge, Testament —, erweitert die Mappe zu einem Notfallordner mit allen zwölf Registern.

Was ist eine Notfallakte?

„Notfallakte“ wird überwiegend als anderer Name für den Notfallordner verwendet: eine Sammlung aller wichtigen Dokumente und Angaben für den Ernstfall. Manchmal ist damit nur der medizinische Teil gemeint — Medikationsplan, Diagnosen, Allergien, Ärzte. Entscheidend ist nicht der Name, sondern dass Vollmachten, Gesundheitsdaten, Finanzen und Kontakte vollständig und auffindbar sind.

Wie sieht ein Inhaltsverzeichnis für einen Notfallordner aus?

Bewährt haben sich zwölf nummerierte Register: 1 Persönliche Daten, 2 Kontakte & Vertrauenspersonen, 3 Gesundheit, 4 Vorsorge-Verfügungen, 5 Banken & Finanzen, 6 Versicherungen, 7 Laufende Verträge, 8 Steuern, 9 Wohnen & Immobilien, 10 Digitaler Nachlass, 11 Testament & Erbe, 12 Persönliche Wünsche. Legen Sie vorne ein Deckblatt mit den wichtigsten Kontakten und den Verwahrorten der Originale ein.

Gehören Passwörter in den Notfallordner?

Nein. Passwörter, PINs und TANs gehören weder getippt noch handschriftlich in den Ordner — gerät er in falsche Hände, stünden sonst Ihre Konten offen. Notieren Sie stattdessen, welche Konten es gibt und wo die Zugänge hinterlegt sind, zum Beispiel ein Passwortmanager, dessen Master-Passwort in einem versiegelten Umschlag an einem anderen Ort liegt.

Was gehört in einen Notfallordner für Familien mit Kindern?

Zusätzlich zu den zwölf Registern: Stammdaten jedes Kindes mit Ablageort der Geburtsurkunde, Krankenkasse, Impfpass und Kinderarzt, Kita oder Schule, Alltagswissen für den ersten Tag (Routinen, Bezugspersonen) und die Konten der Kinder. Besonders wichtig ist die Sorgerechtsverfügung: Eltern können durch letztwillige Verfügung in Testamentsform (handschriftlich oder notariell) einen Vormund benennen (§ 1782 BGB). Unser Familien-Modul (9,90 €, 18 Seiten) enthält dafür eigene Seiten — von den Kinder-Stammdaten bis zu Form, Ablauf und Arbeitsblatt für die Sorgerechtsverfügung (ohne eigene Rechtsvorlage).

Notfallordner digital oder auf Papier?

Beides hat Vorteile. Papier finden Angehörige ohne Technik und Passwort. Eine digitale Datei lässt sich leichter aktuell halten. Bewährt ist die Kombination: ein ausfüllbares PDF am PC pflegen, ausdrucken und den Ausdruck im Ordner abheften. Bei Online-Plattformen liegen Ihre Daten beim Anbieter — das kann bequem sein, sollte aber eine bewusste Entscheidung sein.

Wie oft sollte ich den Inhalt aktualisieren?

Mindestens einmal im Jahr zu einem festen Termin, etwa zum Geburtstag oder Jahreswechsel, und sofort nach Lebensereignissen: Umzug, Heirat oder Scheidung, Geburt eines Kindes, neue Diagnose, Bankwechsel, Tod einer Vertrauensperson. Veraltete Angaben — alte Kontonummern, ein überholter Medikationsplan, ein verstorbener Bevollmächtigter — können im Ernstfall fast so viel Schaden anrichten wie fehlende.

Quellen

  • gesetze-im-internet.de — BGB: § 2 (Volljährigkeit), § 1358 (Ehegatten-Notvertretungsrecht), § 1626 (elterliche Sorge), § 1782 (Benennung des Vormunds durch die Eltern), § 1814 (Betreuerbestellung), § 1827 (Patientenverfügung), §§ 2247, 2248, 2259 (eigenhändiges Testament, amtliche Verwahrung, Ablieferungspflicht); § 31a SGB V (Medikationsplan); § 109 SGB VI (Renteninformation); §§ 18, 55, 62 PStG (Geburtsanzeige, zuständiges Standesamt, Urkundenerteilung); § 7 BtOG (Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde); § 78b BNotO (Auskunft aus dem Vorsorgeregister); § 34 BeurkG (Verwahrung notarieller Testamente); § 21 LPartG (Geltung für Lebenspartner); GNotKG Kostenverzeichnis Nr. 12100, 17000, 17001 (Stand Oktober 2026)
  • bbk.bund.de — Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: „Immer griffbereit: Die Dokumentenmappe“ (Stand Oktober 2026)
  • bmjv.de — Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Formulare Vorsorgevollmacht (Stand Januar 2023), Betreuungsverfügung, Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht; Textbausteine Patientenverfügung (Stand Oktober 2026)
  • verbraucherzentrale.de — „Selbstbestimmt“: Online-Patientenverfügung und Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen (Stand Oktober 2026)
  • vorsorgeregister.de — Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: registrierbare Dokumente, Auskunft an Gerichte und Ärzte, Hinterlegung elektronischer Abschriften (Stand Oktober 2026)
  • testamentsregister.de — Zentrales Testamentsregister: Registerkosten und registrierbare Testamente (Stand Oktober 2026)
  • organspende-info.de — Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Organspendeausweis und Organspende-Register (Stand Oktober 2026)
  • deutsche-rentenversicherung.de — Glossar: Renteninformation (Stand Oktober 2026)
  • bundesgerichtshof.de — Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17 (digitaler Nachlass)
  • sperr-notruf.de — Sperr-Notruf 116 116 (Stand Oktober 2026)
  • landkreis-bautzen.de — Infoblatt Notfalldose (Stand März 2020)
  • bsi.bund.de — BSI-Standard 200-4 Business Continuity Management

Stand: Oktober 2026. Gebühren, Formulare und Registerangebote können sich ändern — prüfen Sie im Zweifel die verlinkte Originalquelle. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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