Rund um den Notfallordner
Medikamentenplan zum Ausdrucken: kostenlose Vorlage und der offizielle Plan vom Arzt
Medikamentenplan zum Ausdrucken als kostenlose PDF-Vorlage, am PC ausfüllbar — mit Ausfüll-Anleitung und wann Ihr Arzt den offiziellen Plan erstellt.
Inhalt dieses Artikels (9 Abschnitte)
Einen Medikamentenplan zum Ausdrucken bekommen Sie auf zwei Wegen. Sind Sie gesetzlich versichert und wenden gleichzeitig mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel über mindestens 28 Tage an, erstellt Ihnen die Arztpraxis — meist die Hausarztpraxis — auf Wunsch den bundeseinheitlichen Medikationsplan als Kassenleistung. Für alle anderen gibt es hier unsere kostenlose PDF-Vorlage, am PC ausfüllbar.
Kostenlose Vorlage
Medikamentenplan als PDF
DIN A4 quer · 14 Zeilen · am PC ausfüllbar oder leer zum Ausdrucken · ohne Anmeldung
Ihre Vorlage hat sich in einem neuen Tab geöffnet
Damit der Plan im Notfall auch gefunden wird
Ein Medikamentenplan hilft nur, wenn ihn jemand findet. Im Notfallordner liegt er an einem Ort mit Allergien, Vorerkrankungen, Ihren Ärzten, Notfallkontakten, Vollmacht und Patientenverfügung — und die Notfallkarte in der Geldbörse sagt, wo der Ordner steht.
Für den Notfall
Im Notfall zählt mehr als die Medikamentenliste
Neben den Medikamenten müssen Ärzte und Angehörige wissen: Gibt es Allergien oder Vorerkrankungen? Wer ist Ihr Hausarzt? Wer darf für Sie entscheiden? Im Notfallordner steht all das in Kapitel 3 „Medizinischer Notfallpass“ — gleich neben Ihrem Medikationsplan. Im Anhang liegt eine Notfallkarte im Scheckkartenformat für die Geldbörse, mit Allergien, wichtigen Medikamenten, Notfallkontakten und dem Ort, an dem Ordner und Vollmacht liegen.

12 Lebensbereiche · über 140 Seiten · am PC ausfüllbar · 24,90 € einmalig, sofort per E-Mail, kein Abo
Medikamentenplan-Vorlage und offizieller Plan: die Bezugsquellen im Überblick
Ob Sie einen leeren Plan zum Selbstausfüllen suchen oder den offiziellen Plan: Hier sind die wichtigsten Wege mit Herausgeber, Format und der Antwort auf die Frage, ob Sie am PC ausfüllen können (Stand Oktober 2026).
| Angebot | Herausgeber | Format | Am PC ausfüllbar? | Geeignet für | Bezug |
|---|---|---|---|---|---|
| Medikamentenplan-Vorlage | Dein Ordner (dein-ordner.de) | PDF, DIN A4 quer; Seite 1 der Plan, Seite 2 ein Hinweis auf unseren Notfallordner | Ja, mit Formularfeldern; auch leer ausdruckbar | Alle, die (noch) keinen offiziellen Plan haben, und als Kopie für den Notfallordner | PDF herunterladen |
| Bundeseinheitlicher Medikationsplan | Ihre Arztpraxis; Aktualisierung auch durch Apotheke und Krankenhaus | Ausdruck DIN A4 quer mit Barcode | Nein — die Praxissoftware erstellt ihn | Gesetzlich Versicherte mit Anspruch nach § 31a SGB V | In der Hausarztpraxis erfragen |
| Patienteninformation „Ihr persönlicher Medikationsplan“ | Kassenärztliche Bundesvereinigung | PDF, 1 Seite | Kein Formular, sondern ein Erklärblatt | Anspruch und Nutzung verstehen | kbv.de |
| Infoblatt „Der Medikationsplan“ | AOK | PDF, 1 Seite mit ausgefülltem Musterplan | Nein — ein Beispiel, keine Leervorlage | Sehen, wie der offizielle Plan aufgebaut ist | aok.de |
| Erklärseite zum Medikationsplan | Barmer | Webseite mit Musterabbildung | Keine Leervorlage zum Herunterladen (Stand der Seite: 26.06.2026) | Anspruch, Erstellung, digitale Nutzung | barmer.de |
| Medikationsliste in der ePA | Ihre Krankenkasse | App der Krankenkasse | Füllt sich automatisch aus E-Rezepten | Überblick über verordnete und eingelöste E-Rezepte | ePA-App Ihrer Krankenkasse |
Eine leere amtliche Vorlage des bundeseinheitlichen Medikationsplans zum Selbstausfüllen ist nicht vorgesehen. Den Plan samt Barcode erzeugt die Software von Arztpraxis, Apotheke oder Krankenhaus nach einer festen technischen Vorgabe. Wer nach „Bundesmedikationsplan PDF“ sucht, bekommt den echten Plan deshalb nur über Arztpraxis, Krankenhaus oder Apotheke — und kann bis dahin mit einer eigenen Liste arbeiten. Weitere kostenlose Vorsorge-Vorlagen, von der Notfallmappe bis zu den amtlichen Vollmachtsmustern, finden Sie in unserem Überblick Notfallordner kostenlos.
Was unsere kostenlose Vorlage kann — und was nicht
- Kopf: Name, Geburtsdatum, Stand (Datum), Hausarzt bzw. Praxis und Telefon der Praxis.
- Tabelle mit 14 Zeilen: Medikament (Name), Wirkstoff (falls bekannt), Stärke, Form, morgens, mittags, abends, zur Nacht sowie eine Spalte „Grund / Hinweise“.
- Ausfüllen: am PC in den Formularfeldern und dann ausdrucken — oder leer ausdrucken und von Hand ausfüllen. Speichern Sie die ausgefüllte Datei, dann müssen Sie bei der nächsten Änderung nur eine Zeile anpassen.
- Nutzung: Die Vorlage darf laut Fußzeile frei genutzt, ausgedruckt und weitergegeben werden.
- Was fehlt: ein eigenes Feld für Allergien, eine Spalte „Einheit“ und der Barcode. Unsere Vorlage ersetzt deshalb nicht den offiziellen Medikationsplan — sie ist eine Ergänzung und eine Übergangslösung.
So füllen Sie den Medikamentenplan aus — Spalte für Spalte
Die Spalten unserer Vorlage folgen der Logik des offiziellen Plans. Die meisten Angaben finden Sie auf der Packung: Bezeichnung, Stärke, Darreichungsform und Wirkstoffe müssen bei zugelassenen Fertigarzneimitteln in der Regel dort stehen (§ 10 Arzneimittelgesetz).
| Spalte | Was Sie eintragen | Wo Sie es finden |
|---|---|---|
| Medikament (Name) | Den Namen, unter dem das Mittel verkauft wird (Handelsname) | Packung, Rezept |
| Wirkstoff | Den Wirkstoff — er bleibt gleich, auch wenn die Apotheke ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat abgibt | Packung, Beipackzettel |
| Stärke | Die Menge Wirkstoff je Tablette, Kapsel oder Milliliter, z. B. „5 mg“ | Packung |
| Form | Tablette, Kapsel, Tropfen, Spray, Pflaster, Salbe … | Packung |
| morgens · mittags · abends · zur Nacht | Wie viel Sie zu welcher Tageszeit nehmen, z. B. „1“, „½“ oder „0“ | Ärztliche Anweisung, Rezept |
| Grund / Hinweise | Wofür Sie das Mittel nehmen und worauf Sie achten müssen, z. B. „Blutdruck; vor dem Frühstück“ | Arztpraxis, Apotheke, Beipackzettel |
So sieht eine ausgefüllte Zeile aus. Die Angaben sind frei erfunden und keine Empfehlung für ein bestimmtes Mittel:
| Medikament (Name) | Wirkstoff | Stärke | Form | morgens | mittags | abends | zur Nacht | Grund / Hinweise |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Musterpräparat A | Musterwirkstoff A | 5 mg | Tablette | 1 | 0 | 0 | 0 | Blutdruck; morgens vor dem Frühstück |
| Musterpräparat B | Musterwirkstoff B | … mg | Spray | — | — | — | — | Nur bei Bedarf, Anlass laut Arzt; Höchstmenge pro Tag: … |
In sechs Schritten zum fertigen Plan:
- Alles zusammentragen: Legen Sie alle Packungen auf den Tisch — auch Salben, Tropfen, Sprays, rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung.
- Kopf ausfüllen: Name, Geburtsdatum, Hausarztpraxis mit Telefonnummer und das heutige Datum als „Stand“.
- Eine Zeile pro Mittel: Name, Wirkstoff, Stärke und Form von der Packung abschreiben.
- Einnahmezeiten eintragen: genau so, wie Arzt oder Ärztin es verordnet haben. Mittel „bei Bedarf“ kennzeichnen Sie unter „Grund / Hinweise“ und notieren dort die Höchstmenge, die Ihnen genannt wurde.
- Allergien sichtbar machen: Unsere Vorlage hat dafür kein eigenes Feld. Nutzen Sie eine eigene Zeile, etwa „Allergie: …“, damit die Angabe nicht übersehen wird.
- Gegenlesen lassen: Zeigen Sie den fertigen Plan Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke, bevor Sie sich darauf verlassen. Ändern Sie Ihre Medikation nie eigenmächtig.
Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a SGB V)
Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist mehr als eine Liste: Er sieht in jeder Praxis, Apotheke und Klinik gleich aus und trägt einen Barcode, über den die Software die Angaben einliest und fortschreibt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Voraussetzungen
Nach § 31a SGB V und § 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart hat, haben Sie Anspruch, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Sie sind gesetzlich krankenversichert — § 31a steht im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, das die gesetzliche Krankenversicherung regelt.
- Sie wenden gleichzeitig mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel an. „Verordnet“ heißt: auf Kassenrezept. „Systemisch“ heißt laut BMV-Ä: Das Mittel wirkt hauptsächlich im ganzen Körper oder hat dort wesentliche Begleitwirkungen — ausdrücklich zählen etwa auch Inhalationsmittel gegen Asthma oder COPD und Augentropfen gegen Grünen Star (Glaukom).
- Die Anwendung erfolgt über mindestens 28 Tage.
Den Plan erstellt in der Regel die Hausarztpraxis. Haben Sie keinen Hausarzt, kann ihn eine Facharztpraxis ausstellen, die überwiegend Ihre Arzneimitteltherapie koordiniert. Die KBV rät, nur eine Praxis um die Erstellung zu bitten. Für Sie kostet der Plan nichts: Die Praxis rechnet ihn über die Kassenärztliche Vereinigung ab.
Jede Kassenpraxis muss Sie bei einer Verordnung auf diesen Anspruch hinweisen, wenn Sie ihn haben (§ 31a Abs. 1 SGB V). Der Anspruch umfasst den Plan in Papierform und den elektronischen Medikationsplan.
Was auf dem offiziellen Plan steht
Laut § 31a Abs. 2 SGB V gehören alle verordneten Arzneimittel hinein, außerdem Arzneimittel, die Sie ohne Rezept anwenden, und Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation wichtig sind — jeweils mit Anwendungshinweisen. Die technische Vorgabe (Spezifikation des Medikationsplans, Version 2.8 vom 1. Oktober 2025) legt den Aufbau fest:
- DIN A4 quer, feste Spalten: Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Form, morgens–mittags–abends–zur Nacht, Einheit, Hinweise, Grund.
- Bis zu 15 Einträge pro Seite, höchstens 5 Seiten.
- Im Kopf optional Angaben wie Allergien und Unverträglichkeiten oder das Gewicht.
- Ein 2D-Barcode (Data-Matrix-Code), der die Angaben maschinenlesbar enthält.
| Eigene Vorlage (z. B. unsere PDF) | Bundeseinheitlicher Medikationsplan | |
|---|---|---|
| Wer füllt aus? | Sie selbst oder Angehörige | Arztpraxis per Software; Apotheke und Krankenhaus aktualisieren |
| Voraussetzung | Keine | Gesetzlich versichert, mindestens 3 verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel über mindestens 28 Tage |
| Kosten | Kostenlos | Kassenleistung |
| Barcode | Nein | Ja, 2D-Barcode |
| Aufbau | Frei | Bundesweit einheitlich |
| Rezeptfreie Mittel | Tragen Sie selbst ein | Gehören laut Gesetz hinein — die Praxis braucht dafür Ihre Angaben |
| Gut für | Alle ohne Anspruch, als Übergang, als Kopie für den Notfallordner | Alle mit Anspruch |
Praxis-Tipp: Sagen Sie beim nächsten Termin konkret: „Ich nehme dauerhaft mehrere Medikamente — bitte stellen Sie mir den bundeseinheitlichen Medikationsplan aus.“ Bringen Sie dazu auch Ihre rezeptfreien Mittel mit oder eine Liste davon.
Wer erstellt und aktualisiert den Medikationsplan?
Ein Medikationsplan ist nur so gut wie sein letztes Update. Das Gesetz verteilt die Aufgaben auf mehrere Schultern — eine davon sind Sie.
| Wer | Aufgabe | Grundlage |
|---|---|---|
| Hausarztpraxis | Erstellt den Plan und aktualisiert ihn, sobald sie die Medikation ändert oder von einer Änderung erfährt | § 31a Abs. 1 und 3 SGB V |
| Mitbehandelnde Fachärzte und Krankenhaus | Aktualisieren den Plan, wenn sie die Medikation ändern. Werden Sie mit gleichzeitig mindestens drei verordneten Arzneimitteln aus dem Krankenhaus entlassen, erhalten Sie einen Medikationsplan | KBV; Rahmenvertrag Entlassmanagement § 7 Abs. 3 (seit 01.07.2024) |
| Apotheke | Aktualisiert den Plan auf Ihren Wunsch, wenn sie Ihnen ein Arzneimittel abgibt | § 31a Abs. 3 SGB V |
| Sie und Ihre Angehörigen | Rezeptfreie Mittel angeben, den Plan zu jedem Arzttermin und in die Apotheke mitnehmen | KBV-Patienteninformation |
Die Verantwortung für eine Verordnung bleibt laut KBV immer bei der Ärztin oder dem Arzt, der sie ausgestellt hat. Der Plan bündelt nur, was verschiedene Stellen verordnet haben — deshalb lohnt es sich, nach jedem Facharzt- oder Klinikbesuch kurz zu prüfen, ob die Änderung auch auf dem Plan angekommen ist.
Elektronischer Medikationsplan und ePA: der Stand im Oktober 2026
Rund um den digitalen Plan gibt es drei Dinge, die leicht verwechselt werden:
| Was | Wo | Was es enthält | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Medikationsplan auf der Gesundheitskarte | Chip der elektronischen Gesundheitskarte | Den Medikationsplan | Laut KBV bislang möglich; Sie brauchen dafür die PIN Ihrer Karte |
| Medikationsliste in der ePA | Elektronische Patientenakte, einsehbar in der kostenfreien App Ihrer Krankenkasse | Verordnete und eingelöste E-Rezepte, automatisch übertragen. Es fehlen selbst gekaufte rezeptfreie Mittel und alles, was auf Papier verordnet wird — laut KBV etwa Betäubungsmittel sowie Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen | Verfügbar seit dem Start der „ePA für alle“ im Januar 2025 |
| Elektronischer Medikationsplan in der ePA | Elektronische Patientenakte | Den vollständigen Medikationsplan | Erprobung seit Sommer 2026 in ausgewählten Regionen; bundesweiter Start laut KBV voraussichtlich ab Ende 2026 |
Das Gesetz verpflichtet die Praxen, den elektronischen Medikationsplan in der ePA zu erstellen, sobald die ePA dafür bereitsteht — es sei denn, Sie haben dem Zugriff auf diese Daten widersprochen (§ 31a Abs. 1 SGB V). Bis dahin und auch danach bleibt der Ausdruck nützlich: Er funktioniert ohne Smartphone, Akku und PIN und kann in der Geldbörse und im Notfallordner liegen.
Wohin mit dem Plan: Geldbörse, Notfallordner, Pflegedienst
Ein Exemplar bei sich tragen. Falten Sie den Ausdruck und stecken Sie ihn in die Geldbörse — neben den Organspendeausweis, falls Sie einen haben. Wichtig beim offiziellen Plan: Laut technischer Vorgabe ist der Barcode nach dem Verkleinern auf einem Kopierer oder nach dem Faxen nicht mehr nutzbar; eine Kopie in Originalgröße funktioniert dagegen.
Eine Kopie in den Notfallordner. Dort finden Angehörige den Plan, wenn Sie selbst nicht Auskunft geben können. Was sonst noch in den Ordner gehört, zeigt unsere Notfallordner-Checkliste mit 12 Lebensbereichen; wer es kompakter mag, beginnt mit einer Notfallmappe.
Pflegedienst und Pflegeheim informieren. Geben Sie dem Pflegedienst oder der Einrichtung bei jeder Änderung eine neue Kopie und lassen Sie sich die alte zurückgeben. Fragen Sie, wie dort Änderungen der Medikation festgehalten werden und wer Ihnen Bescheid gibt, wenn die Praxis etwas umstellt.
Alte Versionen vernichten. Zwei Pläne mit unterschiedlichem Stand sorgen im Ernstfall für Verwirrung. Datieren Sie jede neue Fassung und entsorgen Sie die alte.
Klären, wer für Sie sprechen darf. Der Medikamentenplan informiert — entscheiden darf er nichts. Wer mit Ärzten über Ihre Behandlung spricht und einwilligt, wenn Sie es nicht mehr können, regelt eine Vorsorgevollmacht. Ehepartner haben ohne eine solche Vollmacht ein Notvertretungsrecht, das nur die Gesundheitssorge umfasst, höchstens sechs Monate gilt und entfällt, wenn sie getrennt leben oder eine Betreuung dafür besteht (§ 1358 BGB). Ihre Behandlungswünsche halten Sie in einer Patientenverfügung fest.
Medikationsberatung in der Apotheke ab fünf verordneten Dauermedikamenten
Wer viele Mittel gleichzeitig nimmt, kann die gesamte Medikation in der Apotheke prüfen lassen. Die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ ist eine pharmazeutische Dienstleistung, auf die Versicherte nach § 129 Abs. 5e SGB V Anspruch haben.
- Wer: Sie wenden aktuell und voraussichtlich auch in den nächsten 28 Tagen mindestens fünf verschiedene, ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel oder Inhalativa als Dauermedikation an.
- Wie oft: einmal alle zwölf Monate; bei einer erheblichen Umstellung — mindestens drei neue oder andere Dauermedikamente innerhalb von vier Wochen — auch früher.
- Kosten: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie.
- Ablauf: Sie bringen alle Packungen mit, auch die rezeptfreien — Arzneimittel aus dem Kühlschrank nicht, dafür ein Foto der Packung oder den Beipackzettel. Die Apotheke prüft unter anderem auf Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und Anwendungsprobleme, bespricht das Ergebnis mit Ihnen und erstellt oder aktualisiert Ihren Medikationsplan. Mit Ihrer Zustimmung hält sie Rücksprache mit der Arztpraxis; über die Durchführung muss sie Ihre Hausarztpraxis nach § 129 Abs. 5e SGB V in der aktuellen Fassung elektronisch informieren.
- Wo: in der Apotheke, sie kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden; laut ABDA können auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen Anspruch haben.
Fragen Sie vorab, ob Ihre Apotheke die Leistung anbietet: Durchführen dürfen sie nur Apothekerinnen und Apotheker mit einer bestimmten Fortbildung. Die Voraussetzungen oben stammen aus der Leistungsbeschreibung von 2022; nach § 129 Abs. 5e SGB V müssen Apotheker- und Kassenverbände die Anspruchsvoraussetzungen bis zum 1. November 2026 neu vereinbaren. Fragen Sie deshalb auch nach dem aktuellen Stand.
Häufige Fragen zum Medikamentenplan
Wo bekomme ich einen Medikamentenplan her?
Den offiziellen bundeseinheitlichen Medikationsplan bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Arztpraxis, meist der Hausarztpraxis — wenn sie gleichzeitig mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel über mindestens 28 Tage anwenden. Ohne diesen Anspruch führen Sie den Plan selbst, zum Beispiel mit unserer kostenlosen PDF-Vorlage. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt mit gleichzeitig mindestens drei verordneten Arzneimitteln erhalten Sie bei der Entlassung einen Plan.
Wie komme ich an meinen offiziellen Medikationsplan?
Bitten Sie Ihre Hausarztpraxis beim nächsten Termin ausdrücklich um einen Ausdruck. Haben Sie den Plan verloren, kann die Praxis ihn in der Regel neu drucken, denn die Daten liegen in ihrer Software. Die Medikationsliste mit Ihren E-Rezepten sehen Sie schon heute in der ePA-App Ihrer Krankenkasse. Den vollständigen elektronischen Medikationsplan in der ePA erwartet die KBV bundesweit voraussichtlich ab Ende 2026.
Ist ein Medikamentenplan Pflicht?
Für Sie nicht: Der Medikationsplan ist ein Anspruch, keine Pflicht. Verpflichtet sind die Praxen — sie müssen Sie bei einer Verordnung auf den Anspruch hinweisen und den Plan aktualisieren, wenn sie die Medikation ändern (§ 31a SGB V). Wer gleichzeitig mehrere Mittel nimmt, sollte den Anspruch trotzdem nutzen: Mit dem Plan haben Praxen, Apotheken und Angehörige dieselbe Übersicht.
Wie schreibe ich einen Medikamentenplan selbst?
Tragen Sie zuerst alle Packungen zusammen, auch rezeptfreie Mittel. Notieren Sie pro Mittel eine Zeile mit Name, Wirkstoff, Stärke und Form, dann die Menge für morgens, mittags, abends und zur Nacht und zuletzt Grund und Hinweise. Oben gehören Name, Geburtsdatum, Hausarztpraxis und das Datum der Erstellung hin. Lassen Sie den fertigen Plan von Praxis oder Apotheke gegenlesen.
Wo finde ich einen Medikamentenplan, den ich am PC ausfüllen kann?
Unsere Medikamentenplan-Vorlage ist ein PDF mit Formularfeldern: Sie füllen sie am PC aus, speichern und drucken sie aus, ohne Anmeldung. Die Infoblätter von KBV und AOK erklären dagegen den offiziellen Plan und sind keine Leervorlagen. Den offiziellen Plan selbst erstellt die Software Ihrer Arztpraxis.
Gibt es eine kostenlose Medikamentenplan-App?
Gesetzlich Versicherte können die Medikationsliste ihrer E-Rezepte in der kostenfreien ePA-App ihrer Krankenkasse einsehen. Einzelne Kassen-Apps können zusätzlich den Code eines Papierplans einlesen und an die Einnahme erinnern — die Barmer beschreibt das etwa für ihre App eCare. Daneben gibt es Erinnerungs-Apps privater Anbieter; prüfen Sie vor der Nutzung, wo Ihre Gesundheitsdaten gespeichert werden. Für den Notfall bleibt der Ausdruck wichtig.
Was kostet der Medikationsplan vom Arzt?
Für gesetzlich Versicherte mit Anspruch nichts: Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist eine Kassenleistung, die Praxis rechnet ihn über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Auch die erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke ab fünf ärztlich verordneten Dauermedikamenten bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Unsere PDF-Vorlage für den eigenen Plan ist ebenfalls kostenlos.
Haben privat Versicherte Anspruch auf den Medikationsplan?
Der Anspruch nach § 31a SGB V gilt für die gesetzliche Krankenversicherung. Privat Versicherte sollten in ihrer Praxis fragen, ob sie einen Medikationsplan erstellt, und bei ihrer Versicherung, welche Leistungen der Tarif vorsieht. Eine eigene Liste ist immer möglich — etwa mit unserer kostenlosen Vorlage, die Sie von der Praxis gegenlesen lassen.
Muss ich rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung eintragen?
Ja. Für den offiziellen Plan schreibt § 31a SGB V vor, auch Arzneimittel zu erfassen, die Sie ohne Rezept anwenden. Die Praxis kennt sie aber nur, wenn Sie davon erzählen. Tragen Sie in Ihrer eigenen Liste auch Nahrungsergänzungsmittel ein und nehmen Sie alles mit (Kühlschrank-Arzneimittel nur als Foto oder Beipackzettel), wenn Sie Ihre Medikation in der Apotheke prüfen lassen. So entsteht ein vollständiges Bild.
Darf ich den Medikationsplan für die Geldbörse verkleinern?
Eine verkleinerte Lesekopie ist möglich, aber beim offiziellen Plan funktioniert dann der Barcode nicht mehr: Nach der technischen Vorgabe ist er nach dem Verkleinern auf einem Kopierer oder nach dem Faxen nicht mehr nutzbar. Falten Sie deshalb lieber einen Ausdruck in Originalgröße. Eine Kopie in gleicher Größe bleibt einlesbar.
Wie oft sollte ich den Medikamentenplan überprüfen?
Bei jeder Änderung sofort: neues Mittel, andere Dosis, abgesetztes Präparat. Tragen Sie dann ein neues Datum ein und vernichten Sie die alte Fassung. Zusätzlich lohnt ein fester Termin für einen Gesamtcheck. Wer mindestens fünf ärztlich verordnete Dauermedikamente nimmt, kann dafür die erweiterte Medikationsberatung der Apotheke nutzen, die einmal alle zwölf Monate zusteht.
Was ist der Unterschied zwischen Medikationsplan, Medikationsliste und elektronischem Medikationsplan?
Der Medikationsplan ist der ausgedruckte Plan mit Einnahmezeiten und Barcode. Die Medikationsliste in der ePA sammelt automatisch Ihre verordneten und eingelösten E-Rezepte; selbst gekaufte Mittel und auf Papier Verordnetes, etwa Betäubungsmittel, fehlen dort. Der elektronische Medikationsplan soll den vollständigen Plan in die ePA bringen — er wird seit Sommer 2026 erprobt und kommt laut KBV voraussichtlich ab Ende 2026 bundesweit.
Quellen
- gesetze-im-internet.de — § 31a SGB V: Medikationsplan; § 129 SGB V (Abs. 1: Austausch gegen wirkstoffgleiche Arzneimittel; Abs. 5e: pharmazeutische Dienstleistungen); § 1358 BGB: Notvertretungsrecht der Ehegatten; § 10 AMG: Kennzeichnung (abgerufen am 08.10.2026)
- kbv.de — Themenseite Medikationsplan (Stand 30.07.2026); Patienteninformation „Ihr persönlicher Medikationsplan“ (Stand 14.08.2024); Anlage 3: Spezifikation des bundeseinheitlichen Medikationsplans, Version 2.8 vom 01.10.2025; Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 29a Medikationsplan (PDF-Stand März 2026); Elektronische Patientenakte (abgerufen am 08.10.2026)
- gkv-spitzenverband.de — 12. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement (vom 03.06.2024, in Kraft seit 01.07.2024)
- bundesgesundheitsministerium.de — Medikationsplan (Stand 12.06.2025); Die elektronische Patientenakte für alle (Stand 04.03.2026)
- gematik.de — ePA für alle; Pilotierung ePA 3.1.3 mit elektronischem Medikationsplan (abgerufen am 08.10.2026)
- abda.de — Pharmazeutische Dienstleistungen; Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (abgerufen am 08.10.2026); Leistungsbeschreibung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ (Deutscher Apothekerverband, Stand 13.06.2022); Flyer „Pharmazeutische Dienstleistungen im Alten- und Pflegeheim“
- verbraucherzentrale.nrw — Medikationsanalyse: Apotheken prüfen, ob sich die Medikamente vertragen (Stand 11.09.2024)
- aok.de — Infoblatt „Der Medikationsplan“ (abgerufen am 08.10.2026)
- barmer.de — Medikationsplan: persönliche Medikation (Stand 26.06.2026); eCare: Die App für Ihre ePA (Stand 08.09.2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein über Medikamentenpläne und den Anspruch auf den Medikationsplan. Er ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung und keine Rechtsberatung.
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