Für Angehörige: Der Ernstfall
Sonderurlaub im Todesfall: Wie viele freie Tage Ihnen zustehen — und wann sie bezahlt sind
Sonderurlaub im Todesfall: Was § 616 BGB, TVöD und TV-L regeln, welche Angehörigen zählen und was gilt, wenn Ihr Arbeitsvertrag den Anspruch ausschließt.
Inhalt dieses Artikels (12 Abschnitte)
Eine gesetzliche Zahl von Tagen für Sonderurlaub im Todesfall gibt es nicht. § 616 BGB verpflichtet den Arbeitgeber nur, den Lohn für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ weiterzuzahlen — und diese Regel darf der Arbeitsvertrag ausschließen. Feste Tage stehen in Tarifverträgen: Im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) gibt es beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Elternteil zwei bezahlte Arbeitstage.
Was für Sie gilt, entscheidet also Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Diese Seite zeigt, wo Sie nachsehen, welche Angehörigen in welcher Regel stehen und was Sie tun können, wenn kein Anspruch auf Freistellung im Trauerfall besteht. Die Aussagen sind mit Quellen belegt — Gesetz, Tarifvertrag, Urteil oder amtliche Stelle; Einschätzungen der Verbraucherinitiative Aeternitas sind als solche gekennzeichnet. Stand: Oktober 2026.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir im Todesfall zu?
Die Zahl der Tage hängt allein davon ab, welche Regel in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt. Die folgende Übersicht nennt nur Werte, die im Wortlaut eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines Tarifvertrags stehen.
| Wer | Rechtsgrundlage | Freie Tage beim Todesfall | Bezahlt? |
|---|---|---|---|
| Angestellte ohne eigene Regel im Vertrag | § 616 BGB | keine feste Zahl: „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, Einzelfall | ja — wenn der Vertrag § 616 nicht ausschließt |
| Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen | § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD | 2 Arbeitstage (Ehe- oder Lebenspartner, Lebensgefährte, Kind, Elternteil) | ja |
| Öffentlicher Dienst der Länder (ohne Hessen — dort gilt der eigene TV-H) | § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TV-L | 2 Arbeitstage (Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, Kind, Elternteil) | ja |
| Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst | § 21 Abs. 1 Nr. 2 SUrlV | 2 Arbeitstage (Ehe- oder Lebenspartner, Kind, Elternteil) | ja, Besoldung läuft weiter |
| Beamte der Länder und Kommunen | Urlaubs- bzw. Sonderurlaubsverordnung des Landes | je nach Land verschieden | je nach Land |
| Auszubildende | § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG | keine feste Zahl; die Vergütung läuft höchstens sechs Wochen weiter | ja — nicht ausschließbar (§ 25 BBiG) |
| Andere Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge | die jeweilige Regel | so viele Tage, wie die Regel nennt | wie in der Regel festgelegt |
Die sechs Wochen bei Auszubildenden sind eine Obergrenze für die Fortzahlung bei jeder unverschuldeten persönlichen Verhinderung — keine Zahl für Todesfälle. Wie lange eine Verhinderung nach einem Todesfall dauern darf, sagt auch das Berufsbildungsgesetz nicht.
Ohne Tarifvertrag gibt es keine Zahl, auf die Sie sich berufen könnten. Eine Gerichtsentscheidung mit fester Tageszahl für den Todesfall haben wir nicht gefunden; auch die Verbraucherinitiative Aeternitas stellt fest, dass es keine eindeutige Rechtsprechung gibt. Sie schätzt in einem Rechtsgutachten (2020), dass Gerichte in den meisten Fällen mindestens zwei Tage zusprechen würden — einen für den Todestag, einen für die Beisetzung. Das ist eine Einschätzung, kein Gesetz.
Welche Angehörigen zählen? Eltern, Kind, Partner, Geschwister, Großeltern
Die Tarifverträge und die Bundesverordnung zählen genau auf, beim Tod welcher Angehörigen es die zwei Tage gibt. Wer nicht in der Liste steht, hat aus dieser Regel keinen Anspruch. § 616 BGB dagegen nennt überhaupt keine Personen.
| Verstorben ist … | TVöD | TV-L | Bundesbeamte (SUrlV) | § 616 BGB |
|---|---|---|---|---|
| Ehegattin oder Ehegatte | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | nicht festgelegt |
| eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | nicht festgelegt |
| Lebensgefährtin oder Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft) | ja, 2 Tage | nein | nein | nicht festgelegt |
| Kind | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | nicht festgelegt |
| Mutter oder Vater | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | ja, 2 Tage | nicht festgelegt |
| Schwester oder Bruder | nein¹ | nein¹ | nein | nicht festgelegt |
| Oma oder Opa | nein¹ | nein¹ | nein | nicht festgelegt |
| Schwiegermutter oder Schwiegervater | nein¹ | nein¹ | nein | nicht festgelegt |
| Enkelkind | nein¹ | nein¹ | nein | nicht festgelegt |
¹ Der Arbeitgeber kann in „sonstigen dringenden Fällen“ bis zu drei Arbeitstage bezahlt freistellen (§ 29 Abs. 3 TVöD bzw. TV-L) — eine Kann-Regel, kein Anspruch.
Ohne Tarifvertrag entscheidet der Einzelfall. Weil § 616 BGB keine Angehörigen aufzählt, kann auch der Tod der Großmutter oder eines Bruders ein persönlicher Verhinderungsgrund sein — sicher ist das nicht. Das Aeternitas-Gutachten zählt unter Verweis auf die juristische Kommentarliteratur Eltern, Ehegatten, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel und Lebenspartner zu den nahen Angehörigen, bei deren Tod die Arbeit unzumutbar sein kann.
Eine längere Liste naher Angehöriger kennt das Pflegezeitgesetz (§ 7 Abs. 3 PflegeZG) — mit Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschwistern und Enkeln. Sie gilt aber nur für Freistellungen zur Pflege und Sterbebegleitung vor dem Tod, nicht für den Sonderurlaub danach (mehr dazu im Abschnitt „Vor dem Tod“ weiter unten).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub zu geben?
Ja, wenn eine Regel es vorsieht. Gilt für Sie ein Tarifvertrag mit Katalog wie TVöD oder TV-L, haben Sie Anspruch auf die dort genannten Tage. Gilt keiner, greift § 616 BGB — sofern Ihr Arbeitsvertrag ihn nicht ausschließt. Der Entscheidungsweg im Überblick:
Was § 616 BGB verlangt
Die Vorschrift ist kurz: Wer „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“, behält seinen Lohn. Das Bundesarbeitsgericht beschreibt sie als Ausnahme vom Grundsatz „kein Lohn ohne Arbeit“ (BAG, Urteil vom 19.05.2021, 5 AZR 318/20, Rn. 21). Drei Punkte sind entscheidend:
- Ein persönlicher Grund. Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung nennt die Beerdigung naher Angehöriger ausdrücklich als Beispiel für eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB.
- Eine tatsächliche Verhinderung. Bezahlt wird nur Arbeitszeit, die wirklich ausfällt — das BAG verlangt, dass Sie an der Arbeit „tatsächlich verhindert“ sind (Rn. 22). Ein freier Tag oder das Wochenende wird nicht nachträglich bezahlt.
- Eine kurze Zeit. Was „verhältnismäßig nicht erheblich“ ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, etwa nach dem Verhältnis zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses und der Art des Grundes (BVerwG, Urteil vom 05.12.2024, 3 C 7.23, Rn. 21). Dauert die Verhinderung insgesamt zu lange, entfällt der Anspruch ganz — auch für die ersten Tage (Rn. 19).
Wenn Ihr Arbeitsvertrag § 616 BGB ausschließt
§ 616 BGB ist abdingbar: Arbeits- und Tarifverträge dürfen ihn einschränken oder ganz ausschließen (BVerwG, 3 C 7.23, Rn. 12; ebenso die Minijob-Zentrale). Auch ein Tarifvertrag, der nur bestimmte Anlässe aufzählt, kann § 616 auf diese Fälle begrenzen — das hält das Bundesarbeitsgericht für möglich (5 AZR 318/20, Rn. 18). Genau so sind TVöD („gelten nur die folgenden Anlässe“) und TV-L („Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe“) formuliert.
Suchen Sie in Ihrem Vertrag nach „§ 616“ oder nach Abschnitten wie „Arbeitsverhinderung“ und „Vergütung“. Steht dort ein wirksamer Ausschluss, bekommen Sie für die Fehlzeit keinen Lohn — ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, kann eine Fachanwältin für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft prüfen. Das heißt aber nicht, dass Sie arbeiten müssen. Nach § 275 Abs. 3 BGB darf man eine persönlich geschuldete Leistung verweigern, wenn sie nach Abwägung unzumutbar ist; beim Tod naher Angehöriger wird das laut Aeternitas-Gutachten angenommen. Bezahlt wird diese Zeit dann nicht.
Aeternitas rät davon ab, einfach fernzubleiben und sich erst hinterher darauf zu berufen: Stellt sich heraus, dass kein Verweigerungsrecht bestand, hat man eine Kündigung riskiert. Sprechen Sie die freien Tage deshalb immer vorher ab.
Für Auszubildende gilt das nicht: Ihre Vergütung bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung regelt § 19 BBiG, und eine Vereinbarung zu ihrem Nachteil ist nichtig (§ 25 BBiG).
Bezahlt oder unbezahlt? Die Begriffe richtig lesen
„Sonderurlaub“ ist kein einheitlicher Rechtsbegriff. Wer eine Freistellung im Trauerfall beantragt, sollte wissen: Im öffentlichen Dienst bedeutet das Wort sogar das Gegenteil dessen, was die meisten erwarten.
| Begriff in der Regel | Was er bedeutet | Bezahlt? | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Vorübergehende Verhinderung | kurze Freistellung aus persönlichem Grund | ja, wenn nicht ausgeschlossen | § 616 BGB |
| Arbeitsbefreiung (öffentlicher Dienst) | die zwei Tage beim Todesfall | ja | § 29 Abs. 1 TVöD / TV-L |
| Arbeitsbefreiung „in sonstigen dringenden Fällen“ | bis zu drei Tage nach Ermessen | ja, wenn gewährt | § 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD / TV-L |
| Sonderurlaub (öffentlicher Dienst) | Freistellung aus wichtigem Grund | nein | § 28 TVöD / TV-L |
| Sonderurlaub für Bundesbeamte aus persönlichem Anlass | die zwei Tage beim Todesfall | ja | § 21 SUrlV |
| Sonderurlaub für Bundesbeamte in anderen Fällen | aus wichtigem Grund | grundsätzlich nein; mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums ausnahmsweise ja | § 22 Abs. 1 und 2 SUrlV |
| Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz | Pflege oder Sterbebegleitung vor dem Tod | nein (Darlehen oder Pflegeunterstützungsgeld möglich) | §§ 2, 3 PflegeZG |
Wer im öffentlichen Dienst „Sonderurlaub“ beantragt, beantragt also im Zweifel unbezahlte Freistellung. Für die zwei bezahlten Tage schreiben Sie besser „Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD“ (bzw. TV-L).
Sonderurlaub beantragen: So gehen Sie vor
Ein bestimmtes Formular schreibt kein Gesetz vor. So kommen Sie am sichersten zu Ihren freien Tagen:
- Regel finden. Sehen Sie in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls Betriebsvereinbarung nach, ob der Todesfall geregelt oder § 616 BGB ausgeschlossen ist. Die Personalabteilung oder der Betriebsrat kann Ihnen sagen, welcher Tarifvertrag gilt.
- Arbeitgeber sofort informieren — telefonisch, wenn es schnell gehen muss. Sagen Sie, wer gestorben ist und an welchen Tagen Sie fehlen werden.
- Schriftlich nachreichen, etwa per E-Mail: Anlass, Verwandtschaftsgrad, gewünschte Tage (zum Beispiel Todestag und Tag der Beerdigung) und die Grundlage — § 29 TVöD, die Klausel im Arbeitsvertrag oder § 616 BGB. So haben Sie einen Beleg.
- Nachweis klären. Weder § 616 BGB noch TVöD, TV-L oder die Sonderurlaubsverordnung schreiben für den Todesfall einen bestimmten Nachweis vor. Fragt Ihr Arbeitgeber danach, klären Sie, was genügt — naheliegend sind eine Kopie der Sterbeurkunde oder die Traueranzeige. Wie Sie Sterbeurkunden bekommen, erklärt der Ratgeber Sterbeurkunde beantragen.
- Tage zeitnah nehmen. Die freien Tage sind an den Anlass gebunden. Angestellte bekommen nach § 616 BGB nur die Zeit bezahlt, in der sie tatsächlich verhindert sind (BAG, 5 AZR 318/20, Rn. 22) — etwa am Tag der Beerdigung. Bundesbeamte müssen den Sonderurlaub zeitnah beantragen (§ 23 SUrlV). Für einen sächsischen Beamten hat das Oberverwaltungsgericht nach dem damaligen Landesrecht entschieden: Es gibt keine zwingende Vorgabe, an welchen Tagen der Sonderurlaub genommen wird, ein innerer Zusammenhang mit dem Todesfall muss aber bestehen (Sächs. OVG, Urteil vom 30.01.2018, 2 A 75/17).
- Bei Ablehnung: Fragen Sie nach der Begründung und wenden Sie sich an Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft. Allgemeine Auskünfte zum Arbeitsrecht gibt das Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums unter 030 221 911 004 (Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr). Im Streitfall entscheidet für Arbeitnehmer das Arbeitsgericht; laut Aeternitas ist dort auch eine einstweilige Verfügung möglich.
Was neben dem Arbeitgeber in den ersten Tagen ansteht — Standesamt, Bestatter, Versicherungen, Fristen — ordnet die Todesfall-Checkliste zeitlich.
Kein Anspruch auf bezahlte Tage: Ihre Möglichkeiten
Schließt Ihr Vertrag § 616 BGB aus, starb ein Angehöriger, der nicht im Tarifkatalog steht, oder reichen die Tage nicht — dann bleiben diese Wege:
- Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber muss Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
- Überstunden oder Gleitzeit abbauen — nach den Regeln Ihres Arbeitszeitkontos.
- Ermessensfreistellung im öffentlichen Dienst. Nach § 29 Abs. 3 TVöD bzw. TV-L kann der Arbeitgeber in sonstigen dringenden Fällen bis zu drei Arbeitstage bezahlt freistellen und in begründeten Fällen kurzfristig unbezahlt. Zu diesen „begründeten Fällen“ können laut Protokollerklärung zum TVöD auch Anlässe gehören, für die Absatz 1 keinen Anspruch gibt.
- Unbezahlte Freistellung vereinbaren. Im öffentlichen Dienst heißt das „Sonderurlaub“ (§ 28 TVöD / TV-L), für Bundesbeamte § 22 SUrlV. Bei unbezahlter Freistellung gilt die versicherungspflichtige Beschäftigung bis zu einem Monat als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 SGB IV); bei längeren Pausen klären Sie den Versicherungsschutz vorher mit Ihrer Krankenkasse.
Trauer und Krankschreibung: was gilt
Sonderurlaub und Krankschreibung sind zwei verschiedene Dinge. Arbeitsunfähig ist, wer „auf Grund von Krankheit“ seine Tätigkeit nicht ausüben kann; das stellt eine Ärztin oder ein Arzt fest (§ 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses). Andere Gründe als Krankheit begründen keine Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 der Richtlinie) — also auch nicht Behördengänge oder die Organisation der Beerdigung.
Stellt eine Ärztin oder ein Arzt Arbeitsunfähigkeit fest, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter; der Anspruch entsteht nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis (§ 3 EFZG). Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich. Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung in der Regel nicht mehr selbst vorlegen; sie lassen die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und sich eine Bescheinigung aushändigen (§ 5 EFZG).
Wenn Sie merken, dass Ihnen die Trauer über den Kopf wächst, sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Rund um die Uhr und kostenfrei erreichbar ist die TelefonSeelsorge: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.
Teilzeit, Minijob, Ausbildung, Selbstständigkeit
- Teilzeit und Minijob: Minijobber mit Verdienstgrenze (geringfügig entlohnte Beschäftigung) gelten als Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG), und Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Laut Minijob-Zentrale haben Minijobber im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte. Freigestellt und bezahlt wird jeweils die Arbeitszeit, die an den betroffenen Tagen ausgefallen wäre.
- Ausbildung: Die Vergütung läuft bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung weiter (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG), höchstens sechs Wochen, und das lässt sich vertraglich nicht ausschließen (§ 25 BBiG). Wie viele Tage ein Todesfall rechtfertigt, regelt das Gesetz nicht.
- Selbstständigkeit: Selbstständige haben in aller Regel niemanden, der sie bezahlt freistellt; das Bundesverwaltungsgericht nennt sie als Beispiel für Personen, bei denen § 616 BGB nicht zur Anwendung kommt (3 C 7.23, Rn. 12). Arbeitnehmerähnliche Personen, etwa in Heimarbeit, können aber die Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz nutzen (§ 7 Abs. 1 PflegeZG).
Vor dem Tod: Freistellung für Pflege und Sterbebegleitung
Das Pflegezeitgesetz ist kein Sonderurlaub für den Todesfall. Es hilft, solange der Angehörige lebt — für den Todesfall und die Beerdigung selbst gibt es daraus keine freien Tage. Zwei Regeln sind wichtig:
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Begleitung in der letzten Lebensphase | |
|---|---|---|
| Wofür | akut aufgetretene Pflegesituation eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen: Pflege organisieren oder sicherstellen | Begleitung eines nahen Angehörigen mit fortschreitender, unheilbarer Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium, die palliativmedizinisch behandelt werden muss, und einer Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten |
| Dauer | bis zu zehn Arbeitstage (§ 2 Abs. 1 PflegeZG) | bis zu drei Monate je Angehörigem, ganz oder teilweise (§ 4 Abs. 3 PflegeZG) |
| Geld | kein Lohn, außer Vertrag oder Gesetz sehen ihn vor; Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr, Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen (§ 44a Abs. 3 SGB XI) | kein Lohn; zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (§ 3 FPfZG) |
| Betriebsgröße | gilt bei jedem Arbeitgeber | Rechtsanspruch nur bei mehr als 15 Beschäftigten; sonst Antrag, Antwort binnen vier Wochen (§ 3 Abs. 1 und 6a PflegeZG) |
| Ankündigung und Nachweis | unverzüglich mitteilen; auf Verlangen Bescheinigung einer Ärztin, eines Arztes oder einer Pflegefachperson | spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform; ärztliches Zeugnis |
| Kündigungsschutz | ja (§ 5 PflegeZG) | ja, ab Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn; bei einer Vereinbarung im Kleinbetrieb erst ab Beginn |
Für die Sterbebegleitung muss der Angehörige nicht pflegebedürftig sein, und sie muss nicht zu Hause stattfinden — auch im Hospiz, Pflegeheim oder Krankenhaus ist sie möglich (Bundesfamilienministerium, Broschüre „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, Stand November 2025, S. 12).
Stirbt der Angehörige während der Begleitung (oder einer Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegeZG), endet die Freistellung nicht am selben Tag: Ändern sich die Umstände, endet sie vier Wochen danach, und Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich informieren (§ 4 Abs. 2 PflegeZG, für die Begleitung entsprechend nach § 4 Abs. 3 Satz 3). Für die Pflegezeit nennt das Bundesfamilienministerium den Tod ausdrücklich als solchen Umstand (Broschüre, S. 29). Für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG gilt diese Vier-Wochen-Regel nicht.
Was nach den freien Tagen kommt
Nach der Beerdigung bleibt noch einiges zu regeln. Diese Ratgeber helfen bei den nächsten Schritten:
- Beerdigung: Kosten im Überblick und der Bestattungskosten-Check — was auf Sie zukommt und wer zahlt.
- Witwenrente beantragen — was Hinterbliebene beim Rentenantrag beachten müssen.
- Erbe ausschlagen — wenn Schulden möglich sind; die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Wer selbst vorsorgen möchte, damit Angehörige später weniger suchen müssen, findet in Bestattungsvorsorge und Notfallordner: Inhalt und Checkliste einen Anfang.
Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall
Wie viele Tage Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie?
Das hängt von der Regel ab, die für Sie gilt. § 616 BGB nennt keine Zahl, sondern eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, die sich nach dem Einzelfall richtet. Feste Tage stehen in Tarifverträgen: TVöD und TV-L geben beim Tod von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner, Kind oder Elternteil zwei bezahlte Arbeitstage, der TVöD auch beim Tod des Lebensgefährten. Bundesbeamte erhalten ebenfalls zwei Arbeitstage (§ 21 SUrlV).
Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu, wenn mein Vater stirbt?
Im öffentlichen Dienst mit TVöD oder TV-L und als Bundesbeamter zwei bezahlte Arbeitstage, denn der Vater ist ein Elternteil. Gilt für Sie kein solcher Tarifvertrag, haben Sie nach § 616 BGB Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ — sofern Ihr Arbeitsvertrag das nicht ausschließt. Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Reichen die Tage nicht, beantragen Sie zusätzlich Erholungsurlaub.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sonderurlaub zu geben?
Ja, wenn eine Regel es vorsieht. Tarifverträge wie TVöD und TV-L geben einen festen Anspruch; sonst gilt § 616 BGB. Danach muss der Arbeitgeber den Lohn für eine kurze, unverschuldete Verhinderung aus persönlichem Grund weiterzahlen — die Beerdigung naher Angehöriger nennt die Minijob-Zentrale als Beispiel. Der Arbeitsvertrag darf diese Pflicht aber ausschließen; dann bleiben Urlaub oder unbezahlte Freistellung. Für Auszubildende ist ein Ausschluss unwirksam (§ 25 BBiG).
Gibt es Sonderurlaub beim Tod von Oma, Opa, Geschwistern oder Schwiegereltern?
Nicht nach TVöD, TV-L und der Sonderurlaubsverordnung des Bundes: Sie nennen nur Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Eltern, der TVöD zusätzlich Lebensgefährten. Im TVöD und TV-L kann der Arbeitgeber in sonstigen dringenden Fällen trotzdem bis zu drei Arbeitstage bezahlt freistellen (§ 29 Abs. 3). Ohne Tarifvertrag entscheidet der Einzelfall, weil § 616 BGB keine Angehörigen aufzählt. Fragen Sie früh nach und bieten Sie notfalls Urlaubstage an.
Muss ich den Sonderurlaub direkt nach dem Todesfall nehmen?
Eine feste Frist nennen weder § 616 BGB noch TVöD oder TV-L; Bundesbeamte müssen den Sonderurlaub zeitnah beantragen (§ 23 SUrlV). Die freien Tage sind an den Anlass gebunden. Angestellte bekommen nach § 616 BGB nur Tage bezahlt, an denen sie tatsächlich verhindert sind. Für einen sächsischen Beamten ließ das Oberverwaltungsgericht nach altem Landesrecht zehn Wochen Abstand gelten, weil er vorher selbst krank war (Urteil vom 30.01.2018, 2 A 75/17). Sprechen Sie die Tage rund um Todestag und Beerdigung ab.
Was gilt, wenn die Beerdigung auf einen freien Tag oder in meinen Urlaub fällt?
Bezahlt freigestellt wird nur Arbeitszeit, die tatsächlich ausfällt: § 616 BGB setzt voraus, dass Sie an der Arbeit tatsächlich verhindert sind (BAG, 5 AZR 318/20, Rn. 22). Fällt die Beerdigung auf einen arbeitsfreien Tag, gibt es dafür nichts nachzuzahlen. Eine gesetzliche Regel, nach der Urlaubstage wegen eines Todesfalls gutgeschrieben werden, gibt es nicht — § 9 BUrlG gilt nur für ärztlich bescheinigte Krankheitstage. Tarif- oder Arbeitsverträge können Günstigeres vorsehen.
Brauche ich eine Sterbeurkunde für den Sonderurlaub?
Weder § 616 BGB noch TVöD, TV-L oder die Sonderurlaubsverordnung schreiben für den Todesfall einen bestimmten Nachweis vor. Manche Arbeitgeber möchten trotzdem einen Beleg sehen. Fragen Sie in der Personalabteilung, was genügt — naheliegend sind eine Kopie der Sterbeurkunde oder die Traueranzeige. Wie Sie Sterbeurkunden bekommen und wie viele Sie brauchen, steht im Ratgeber Sterbeurkunde beantragen.
Kann ich mich nach einem Todesfall krankschreiben lassen?
Nur wenn eine Ärztin oder ein Arzt feststellt, dass Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können — so definiert die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie die Arbeitsunfähigkeit. Organisatorische Gründe wie die Vorbereitung der Beerdigung reichen nicht. Liegt Arbeitsunfähigkeit vor, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter, wenn das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen besteht (§ 3 EFZG). Melden Sie sie unverzüglich. Wenn die Trauer Sie überfordert, sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis.
Haben Minijobber und Teilzeitkräfte Anspruch auf Sonderurlaub?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie Vollzeitkräfte. Minijobber mit Verdienstgrenze gelten als Teilzeitbeschäftigte (§ 2 Abs. 2 TzBfG), und Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Freigestellt und bezahlt wird die Arbeitszeit, die an den betroffenen Tagen ausgefallen wäre. Auch hier gilt: Der Arbeitsvertrag kann § 616 BGB ausschließen — ein Blick hinein lohnt sich.
Gibt es Sonderurlaub für die Sterbebegleitung?
Nicht als bezahlten Sonderurlaub, aber als Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz: Sie können sich bis zu drei Monate ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 3 PflegeZG). Nötig sind ein ärztliches Zeugnis und eine Ankündigung spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform. Den Rechtsanspruch gibt es bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Lohn gibt es nicht, aber ein zinsloses Darlehen (§ 3 FPfZG).
Was ist der Unterschied zwischen Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung?
Umgangssprachlich meint „Sonderurlaub“ freie Tage mit Lohn. In TVöD und TV-L ist es umgekehrt: Bezahlte freie Tage aus persönlichem Anlass heißen „Arbeitsbefreiung“ (§ 29), „Sonderurlaub“ ist dort die Freistellung ohne Entgelt aus wichtigem Grund (§ 28). Bei Bundesbeamten heißt beides Sonderurlaub — mit Besoldung (§ 21 SUrlV) oder ohne (§ 22 SUrlV). Achten Sie im Antrag deshalb auf das richtige Wort.
Quellen
- gesetze-im-internet.de — §§ 275, 616 BGB; §§ 19, 25 BBiG; §§ 2, 3, 4, 5, 7 PflegeZG; § 3 FPfZG; § 44a SGB XI; §§ 3, 5 EFZG; §§ 7, 9 BUrlG; §§ 2, 4 TzBfG; § 7 SGB IV; §§ 1, 21, 22, 23 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) (abgerufen 08.10.2026)
- bmi.bund.de — Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), nicht amtliche Lesefassung des Bundesministeriums des Innern (Tarifvertragspartei für den Bund), zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 06.04.2025, §§ 28, 29 mit Protokollerklärung (abgerufen 08.10.2026)
- gesetze-bayern.de — Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), §§ 28, 29, Text gültig ab 01.07.2026 (abgerufen 08.10.2026)
- innen.hessen.de — Hessisches Ministerium des Innern: Änderungstarifvertrag Nr. 23 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 15.03.2024 (abgerufen 08.10.2026)
- bundesarbeitsgericht.de — BAG, Urteil vom 19.05.2021, 5 AZR 318/20, Rn. 18, 21, 22
- bverwg.de — BVerwG, Urteil vom 05.12.2024, 3 C 7.23, Rn. 12, 19, 21
- justiz.sachsen.de — Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2018, 2 A 75/17
- minijob-zentrale.de — Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See: Merkblatt zum Muster-Arbeitsvertrag; Broschüre „Gleiches Recht für alle — Arbeitsrecht für Minijobber“ (Stand Januar 2026)
- bmbfsfj.bund.de — Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“, 11. Auflage, Stand November 2025
- g-ba.de — Gemeinsamer Bundesausschuss: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, in Kraft seit 21.02.2024
- aeternitas.de — Aeternitas e. V.: Rechtsgutachten „Sonderurlaub im Todesfall eines Angehörigen“ (2020) — Sekundärquelle, Einschätzungen im Text als solche gekennzeichnet
- bmas.de — Bürgertelefon zum Arbeitsrecht; telefonseelsorge.de — Rufnummern (abgerufen 08.10.2026)
Stand: Oktober 2026. Tarifverträge werden regelmäßig geändert — maßgeblich ist die für Sie geltende Fassung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine ärztliche Beratung.
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