Vorsorge-Dokumente
Transmortale Vollmacht: Was die Vollmacht über den Tod hinaus kann — und wo sie endet
Transmortale Vollmacht: Was sie nach dem Tod erlaubt, wer sie widerrufen kann, wann ein Notar nötig ist und warum sie kein Testament ersetzt.
Inhalt dieses Artikels (14 Abschnitte)
Eine transmortale Vollmacht gilt schon zu Lebzeiten und erlischt nicht mit Ihrem Tod. Danach handelt die bevollmächtigte Person für Ihre Erben — beschränkt auf den Nachlass — und kann zum Beispiel die Bestattung bezahlen, ohne auf einen Erbschein zu warten. Jeder Erbe kann sie widerrufen, ein Testament ersetzt sie nicht.
Vorlage: Wo Sie die Vollmacht über den Tod hinaus bekommen
Eine eigene „Vorlage für die transmortale Vollmacht“ müssen Sie nicht suchen. In den amtlichen Vollmachtsformularen ist die Geltung über den Tod hinaus eine eigene Zeile zum Ankreuzen, im Bankmuster der Kreditwirtschaft ist sie fest eingebaut. Wir haben am 8. Oktober 2026 nachgesehen, wo die Regelung jeweils steht.
| Vorlage | Herausgeber | Wo „über den Tod hinaus“ steht | Am PC ausfüllbar? | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Formular „Vollmacht“ (Vorsorgevollmacht) | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) | Seite 4, Ziffer 9 „Geltung über den Tod hinaus“ — ja oder nein ankreuzen | ja — Ankreuz- und Textfelder | Januar 2023 |
| Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht (dieselbe Seite) | BMJV, abgestimmt mit den Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft | Nr. 5: erlischt nicht mit dem Tod — fest vorgegeben, keine Wahl | teilweise — Textfelder für Namen und Anschriften | Muster Stand November 2016 |
| „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, Formular „Vollmacht“ | Bayerisches Staatsministerium der Justiz | Zeile „Geltung über den Tod hinaus … bis zum Widerruf durch die Erben“ — ja oder nein | ja | 22. Auflage, August 2025 |
| Vordruck Ihrer Bank oder Sparkasse | das jeweilige Institut | unterschiedlich — fragen Sie gezielt nach | — | — |
So nutzen Sie die Übersicht:
- Für Ihre Vorsorge reicht meist das BMJV-Formular. Kreuzen Sie bei Ziffer 9 „ja“ an — sonst ist offen, ob die Vollmacht Ihren Tod überdauert (siehe nächster Abschnitt).
- Für jede Bank kommt deren eigener Vordruck dazu. Das BMJV rät, die Konto-/Depotvollmacht in der Bank oder Sparkasse zu unterschreiben. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrer Vertrauensperson hin, denn die Bank muss sie anhand von Personalausweis oder Reisepass identifizieren (Broschüre „Betreuungsrecht“, Ziffer 2.1.8). Fragen Sie nach, ob der Vordruck über den Tod hinaus gilt — dazu rät auch das Bayerische Justizministerium. Alle Arten der Bankvollmacht vergleicht der Ratgeber Bankvollmacht.
- Eine „Generalvollmacht über den Tod hinaus“ als amtliches Muster gibt es weder beim BMJV noch in Bayern. Eine pauschale Vollmacht „in allen Angelegenheiten“ deckt zudem schwerwiegende ärztliche Entscheidungen nicht ab (BMJV, Ziffer 2.1.5). Wann sie trotzdem passt, zeigt der Ratgeber Generalvollmacht.
- Der Online-Assistent der Verbraucherzentrale beruht auf der BMJ-Vorlage. Ob er die Geltung über den Tod hinaus abfragt, nennt die Seite nicht — prüfen Sie den Ausdruck.
Eine eigene Musterformulierung bieten wir bewusst nicht an: Die amtlichen Formulare sind kostenlos und regeln den Punkt in einer einzigen Zeile. Wie Sie das BMJV-Formular insgesamt ausfüllen, beglaubigen lassen und registrieren, erklärt der Ratgeber Vorsorgevollmacht.
Transmortale, postmortale Vollmacht und Vorsorgevollmacht: der Unterschied
Die Begriffe beschreiben, wann eine Vollmacht gilt — nicht, wie weit sie reicht. Transmortal heißt „über den Tod hinaus“, postmortal „erst ab dem Tod“ (BGH, V ZB 46/24, Rn. 14).
| Vollmacht nur zu Lebzeiten | Transmortale Vollmacht | Postmortale Vollmacht | |
|---|---|---|---|
| Wirksam ab | Ausstellung | Ausstellung | Tod |
| Hilft bei Unfall, Krankheit, Demenz | ja | ja | nein |
| Nach dem Tod | erlischt — die Erben müssen selbst handeln und sich ausweisen | gilt weiter; die bevollmächtigte Person handelt für die Erben | gilt jetzt; die bevollmächtigte Person handelt für die Erben |
| Wer widerrufen kann | Sie | zu Lebzeiten Sie, danach jeder Erbe für sich | zu Lebzeiten Sie, danach jeder Erbe für sich |
| Typisches Dokument | BMJV-Formular mit „nein“ bei Ziffer 9 | BMJV-Formular mit „ja“ bei Ziffer 9; Bankmuster der Kreditwirtschaft | Vollmacht nur für die Zeit nach dem Tod, etwa für ein Konto |
Gilt eine Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus?
Sicher nur, wenn sie es ausdrücklich sagt. Fehlt eine Regelung, muss die Vollmacht ausgelegt werden (BMJV, Ziffer 2.1.15) — und die Quellen bewerten den Zweifelsfall unterschiedlich. Das Bayerische Justizministerium schreibt, nach der Rechtsprechung erlösche eine Vollmacht im Zweifel mit dem Tod. Nach dem Gesetz erlischt dagegen ein zugrunde liegender Auftrag im Zweifel gerade nicht, und das Ende der Vollmacht richtet sich nach diesem Auftrag (§ 672 Satz 1, § 168 Satz 1 BGB). Verlassen Sie sich also nicht auf die Auslegung, sondern kreuzen Sie die Ziffer an.
Erlischt die Vollmacht mit dem Tod, verlangen Geschäftspartner unter Umständen schon zu Lebzeiten eine „Lebensbescheinigung“. Nach dem Tod kann Ihre Vertrauensperson dann auch dringende Dinge nicht mehr erledigen, bis die Erben handeln können; möglicherweise muss sogar ein Nachlasspfleger bestellt werden (BMJV, Ziffer 2.1.15; BGH, Beschluss vom 12. November 2020, V ZB 148/19, Rn. 28 f.). Das BMJV empfiehlt deshalb ausdrücklich die Geltung über den Tod hinaus — damit etwa Beerdigung und Wohnungsauflösung geregelt werden können, bevor die Erben das Erbe angenommen haben.
Und die Generalvollmacht über den Tod hinaus?
„Generalvollmacht“ beschreibt den Umfang — Vertretung „in allen Angelegenheiten“ —, „transmortal“ die Dauer. Beides lässt sich kombinieren. Mehrere der Gerichtsentscheidungen in diesem Ratgeber betreffen genau solche Generalvollmachten über den Tod hinaus. Die Risiken einer pauschalen Vollmacht zu Lebzeiten erklärt der Ratgeber Generalvollmacht.
Was die bevollmächtigte Person nach dem Tod regeln kann — und wo Schluss ist
Mit dem Erbfall wird aus Ihrer Vollmacht eine Vollmacht für Ihre Erben (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2022, 34 Wx 431/21, Rn. 16). Die bevollmächtigte Person braucht für ihre Geschäfte keine Zustimmung der Erben und muss sich nicht vergewissern, ob sie einverstanden sind — solange niemand widerruft (BGH, V ZB 46/24, Rn. 15). Sie muss die Erben nicht einmal benennen und kann auch für minderjährige Erben handeln, ohne dass deren gesetzlicher Vertreter zustimmt oder ein Gericht genehmigt (ebd., Rn. 18). Weiter als die Vollmacht selbst reicht sie aber nie.
| Aufgabe | Was die Vollmacht ermöglicht | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Konten | Überweisen, abheben, Zahlungs- und Einzugsaufträge erteilen, ändern und widerrufen; nach dem Bankmuster der Kreditwirtschaft nach dem Tod auch Konten und Depots auflösen (Nr. 1 und 6) | Nur bei der Bank, für die die Vollmacht gilt, und nur so weit, wie sie reicht. Eine Kontovollmacht erfasste zum Beispiel nicht das Geschäftsguthaben aus der Mitgliedschaft bei einer Genossenschaftsbank — dort durfte die Bank einen Erbschein verlangen (Schlichtungsvorschlag H 20/19 der Kundenbeschwerdestelle beim BVR, nicht bindend). |
| Bestattung | Die Rechnungen aus dem Nachlass bezahlen — die Kosten trägt ohnehin der Erbe (§ 1968 BGB) | Über die Bestattung entscheiden die Totensorgeberechtigten, nach Gewohnheits- oder Landesrecht in der Regel die nächsten Angehörigen. Die bevollmächtigte Person achtet auf Ihre Wünsche — es sei denn, Sie übertragen ihr die Totensorge insgesamt (BMJV, Ziffern 1.4 und 2.1.15). |
| Rente auf dem Konto | Die Rente für den Sterbemonat steht den Erben zu (§ 102 Abs. 5, § 118 Abs. 5 SGB VI) | Rente für die Zeit nach dem Tod gilt als unter Vorbehalt gezahlt. Wer darüber verfügt, muss sie der Rentenversicherung erstatten (§ 118 Abs. 3 und 4 SGB VI) — also nicht ausgeben. |
| Wohnung | Mietvertrag kündigen und Haushalt auflösen, wenn die Vollmacht das umfasst (BMJV-Formular, Abschnitt 2) | Lebte ein Ehegatte, Lebenspartner, Kind, anderer Familienangehöriger oder eine Person mit auf Dauer angelegtem gemeinsamem Haushalt mit Ihnen zusammen, tritt sie in den Mietvertrag ein, kann das aber binnen eines Monats ablehnen (§ 563 BGB); war sie Mitmieter, läuft der Vertrag mit ihr weiter (§ 563a BGB). Sonst läuft der Vertrag mit den Erben weiter; sie können innerhalb eines Monats, nachdem sie davon erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). |
| Verträge, Post, Behörden | Strom, Telefon und Abos kündigen, Post bearbeiten, mit Ämtern korrespondieren | Nur in den Bereichen, die in der Vollmacht stehen. |
| Immobilie | Verkaufen — ohne Erbschein und ohne vorherige Eintragung der Erben | Nur mit Vollmacht in öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Form (§ 29 GBO), Einzelheiten im nächsten Abschnitt. |
Was eine Bestattung kostet und wer zahlt, erklärt der Ratgeber Beerdigungskosten; welche Aufgaben in den ersten Tagen und Wochen anstehen, die Todesfall-Checkliste. Ist die bevollmächtigte Person selbst Erbe und könnte der Nachlass überschuldet sein, klären Sie vor größeren Verfügungen, ob jemand die Erbschaft ausschlagen will — die Frist beträgt in der Regel nur sechs Wochen (§ 1944 BGB). Mehr dazu im Ratgeber Erbe ausschlagen.
Banken: eigener Vordruck, kein pauschaler Erbschein, klare Grenzen
Für Konten ist die Vollmacht auf dem Vordruck der Bank der verlässlichste Weg. Das mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmte Muster, das das BMJV veröffentlicht, regelt den Todesfall gleich mit: Die Vollmacht „erlischt nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers“ und „bleibt für die Erben … in Kraft“ (Nr. 5). Konten und Depots auflösen darf die bevollmächtigte Person erst nach dem Tod — bei Gemeinschaftskonten erst nach dem Tod aller Inhaber (Nr. 6), Untervollmachten darf sie nicht erteilen (Nr. 3). Ob der Vorsorgefall eingetreten ist, prüft die Bank nicht.
Nach dem Bayerischen Justizministerium darf eine Bank eine Vorsorgevollmacht nicht allein deshalb zurückweisen, weil sie nicht auf ihrem Formular steht — es komme aber immer wieder vor, dass Institute fremde Vollmachten nicht akzeptieren (Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, Frage 8). Erteilen Sie deshalb bei jeder Bank, bei der Sie ein Konto oder Depot haben, deren Vollmacht.
Ohne Vollmacht müssen die Erben ihr Erbrecht „in geeigneter Weise“ nachweisen; legen sie ein Testament samt Eröffnungsniederschrift vor, darf die Bank den darin genannten Erben grundsätzlich als berechtigt behandeln (Muster-AGB der Banken, Nr. 5). Pauschal einen Erbschein verlangen darf sie nicht — der Erbe kann den Nachweis auch in anderer Form führen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12, Rn. 24). Wann ein Erbschein trotzdem nötig ist und was er kostet, steht im Ratgeber Erbschein beantragen.
Immobilien und Grundbuch: Hier entscheidet die Form
Eine umfassende Vollmacht über den Tod hinaus erlaubt auch, ein Grundstück zu verkaufen — vor wie nach dem Tod. Das Grundbuchamt verlangt aber den Nachweis durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 29 GBO; BGH, V ZB 46/24, Rn. 15). Eine nur unterschriebene Vollmacht genügt dafür nicht. Drei Punkte entscheiden in der Praxis:
- Wer beglaubigt hat. Die Betreuungsbehörde beglaubigt Vorsorgevollmachten für 10 € (§ 7 Abs. 4 BtOG). Bei Vollmachten, die sie seit dem 1. Januar 2023 beglaubigt, endet diese Beglaubigung aber mit Ihrem Tod (§ 7 Abs. 1 Satz 2, § 34 BtOG). Die Vollmacht selbst bleibt wirksam — Grundstücksgeschäfte kann Ihre Vertrauensperson damit nach dem Tod jedoch nicht mehr erledigen (BMJV, Ziffer 2.1.15). Soll die Beglaubigung den Tod überdauern, empfiehlt das BMJV den Notar. Für ältere, vor 2023 behördlich beglaubigte Vollmachten hatte der BGH nach damaligem Recht entschieden, dass sie dem Grundbuch auch über den Tod hinaus genügen, sofern die Urkunde als Vorsorgevollmacht erkennbar ist (V ZB 148/19, Leitsätze und Rn. 18 f.).
- Verkauf ohne Erbschein. Verkauft die bevollmächtigte Person für die Erben, braucht sie weder einen Erbschein noch eine vorherige Eintragung der Erben im Grundbuch (OLG München, 34 Wx 431/21, Rn. 16–18; § 40 Abs. 1 GBO). Die Erben sind an die Vollmacht gebunden, solange sie sie nicht widerrufen (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013, 15 W 79/12, Rn. 8).
- Grundschuld für die Finanzierung des Käufers: umstritten. Ob vorher die Erben eingetragen werden müssen, wenn die Bank des Käufers eine Grundschuld bekommt, beurteilen die Oberlandesgerichte unterschiedlich. Das OLG Bremen und zuletzt das OLG Brandenburg verlangen die Voreintragung (Beschlüsse vom 29. November 2021, 3 W 22/21, und vom 9. Oktober 2025, 5 W 1/25); mehrere andere Oberlandesgerichte halten sie laut OLG Hamm für entbehrlich (Beschluss vom 25. November 2022, 15 W 114/22, Rn. 32). Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage haben wir nicht gefunden (Stand 8. Oktober 2026). Klären Sie das vor dem Verkauf mit dem Notar — sonst kann doch ein Erbnachweis nötig werden.
Sonderfall: Die bevollmächtigte Person ist Alleinerbe
Bevollmächtigen sich Ehepartner gegenseitig über den Tod hinaus und setzen sich zugleich als Alleinerben ein — etwa im Berliner Testament —, stellt sich eine Frage, die Gerichte unterschiedlich beantworten. Das OLG Hamm hält die Vollmacht in diesem Fall für erloschen, weil niemand sich selbst vertreten kann; wer sich in der Urkunde als Alleinerbe bezeichnet, muss dem Grundbuchamt seine Erbenstellung nachweisen — im entschiedenen Fall ohne notarielles Testament also per Erbschein (15 W 79/12, Leitsatz und Rn. 16). Das OLG Nürnberg lässt die Vollmacht im Grundbuchverfahren dagegen weiter wirken, solange die Alleinerbenstellung nicht förmlich nach § 35 GBO nachgewiesen ist (Beschluss vom 25. März 2024, 15 Wx 2176/23). Es folgt dabei nach eigenen Angaben einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Meinung und sieht keinen Widerspruch zum OLG Hamm, weil sich die Bevollmächtigte in seinem Fall — anders als dort — nicht auf ihre Alleinerbenstellung berufen hatte (Rn. 17, 22, 27). Ist die bevollmächtigte Person nur Miterbe, erlischt die Vollmacht nicht (OLG München, 34 Wx 431/21, Rn. 19).
Wer sicher planen will, bespricht mit dem Notar eine zweite bevollmächtigte Person oder ein notarielles Testament. Mit dem eröffneten notariellen Testament lässt sich die Erbfolge beim Grundbuchamt grundsätzlich ohne Erbschein nachweisen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO).
Erben selbst eintragen: nur mit Erbnachweis
Die Vollmacht beweist nicht, wer geerbt hat. Sollen die Erben selbst als Eigentümer ins Grundbuch, brauchen sie einen Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 Abs. 1 GBO; BGH, Beschluss vom 20. November 2025, V ZB 40/24, Rn. 7–9).
Wer die Vollmacht nach dem Tod widerrufen kann
Nach Ihrem Tod können Ihre Erben die Vollmacht widerrufen und von der bevollmächtigten Person Rechenschaft verlangen (BMJV, Ziffer 2.1.15). Bei mehreren Erben braucht es dafür nach herrschender Auffassung keinen gemeinsamen Beschluss: Jeder Miterbe kann die Vollmacht für sich widerrufen. So sieht es das Bankmuster der Deutschen Kreditwirtschaft ausdrücklich vor (Nr. 5), und so begründet es auch die Kundenbeschwerdestelle beim BVR unter Berufung auf den BGH (Schlichtungsvorschlag R 31/19, nicht bindend); im Gesetz steht es nicht ausdrücklich. Die bevollmächtigte Person vertritt danach nur noch die übrigen Erben. Weil Miterben über Nachlassgegenstände nur gemeinsam verfügen können (§ 2040 Abs. 1 BGB), kann sie die Vollmacht praktisch nur noch zusammen mit dem Widerrufenden nutzen; die Bank darf verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist (Bankmuster, Nr. 5).
Ein Widerruf wirkt nicht zurück. Was die bevollmächtigte Person bis dahin erledigt hat, bleibt wirksam, und gegenüber der Bank gilt die Vollmacht fort, bis die Bank vom Widerruf erfährt (§§ 170 bis 173 BGB; Schlichtungsvorschlag R 31/19 der Kundenbeschwerdestelle beim BVR). Lässt eine Bank nach der Mitteilung trotzdem weitere Verfügungen zu, handelt sie laut diesem Schlichtungsvorschlag vertragswidrig.
So gehen Erben vor:
- Widerruf erklären — gegenüber der bevollmächtigten Person oder direkt gegenüber der Bank (§ 168 Satz 3 in Verbindung mit § 167 Abs. 1 BGB), am besten schriftlich, damit er sich beweisen lässt.
- Jede Bank schriftlich informieren, bei der eine Vollmacht hinterlegt ist, und den Erbnachweis bereithalten, den die Bank verlangt.
- Das Original zurückfordern. Solange die bevollmächtigte Person die Urkunde vorlegen kann, kann sie gegenüber Dritten, die vom Widerruf weder wissen noch wissen müssen, weiter als bevollmächtigt gelten (§ 172 Abs. 2, § 173 BGB). Haben alle Erben widerrufen, ist die Vollmacht erloschen, und die Urkunde muss herausgegeben werden (§ 175 BGB).
- Rechenschaft verlangen — siehe nächster Abschnitt.
Lässt sich der Widerruf durch die Erben ausschließen?
Bei einer umfassenden Vorsorgevollmacht in aller Regel nicht: Als Generalvollmachten können Vorsorgevollmachten regelmäßig nicht unwiderruflich erteilt werden (BMJV, Ziffer 2.1.6). Wer möchte, dass jemand den Nachlass auch gegen den Willen der Erben verwaltet, ordnet im Testament eine Testamentsvollstreckung an (§ 2197 BGB). Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, die Erben können über die von ihm verwalteten Gegenstände nicht verfügen, und abberufen können sie ihn nicht einfach — entlassen kann ihn das Nachlassgericht auf Antrag aus wichtigem Grund (§§ 2205, 2211, 2227 BGB). Wie sich eine daneben bestehende Vollmacht zur Testamentsvollstreckung verhält, ist nach dem BGH eine Frage der Auslegung im Einzelfall (Beschluss vom 14. September 2022, IV ZB 34/21).
Rechenschaft gegenüber den Erben
Liegt der Vollmacht ein Auftrag zugrunde, muss die bevollmächtigte Person Auskunft geben, Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was sie aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat (§§ 666, 667 BGB). Nach dem Tod können das die Erben verlangen (BMJV, Ziffer 2.1.15). Bei mehreren Erben gehören diese Ansprüche zum Nachlass: Jeder Miterbe kann sie allein geltend machen, aber nur Leistung an alle Erben verlangen (§ 2039 Satz 1 BGB). Das Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Vertrauensperson ist nach dem BMJV „in der Regel ein Auftrag“ (Ziffer 2.1.2).
Automatisch ist das aber nicht. Aus der Vollmacht allein lässt sich nach dem BGH nicht verlässlich auf einen Auftrag schließen; hat etwa ein Ehegatte im Zusammenleben die Finanzen geführt, entsteht daraus kein Auftrag — und damit auch keine Rechenschaftspflicht nach Auftragsrecht (Urteil vom 5. Juli 2000, XII ZR 26/98). Das BMJV rät deshalb, das Innenverhältnis schriftlich zu vereinbaren: Das schützt Sie, Ihre Erben und die bevollmächtigte Person (Ziffer 2.1.2).
Für die bevollmächtigte Person heißt das praktisch: Belege aufbewahren, Geld aus dem Nachlass nicht mit eigenem Geld vermischen und jede Zahlung so festhalten, dass die Erben sie nachvollziehen können.
Geschäfte mit sich selbst und Schenkungen
Eine bevollmächtigte Person darf grundsätzlich kein Geschäft mit sich selbst schließen — etwa ein Nachlassgrundstück an sich übertragen —, es sei denn, die Vollmacht gestattet es oder das Geschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit (§ 181 BGB). Wie weit eine solche Befreiung reicht, zeigt ein Fall des OLG Nürnberg: Eine Witwe übertrug mit einer notariellen Generalvollmacht über den Tod hinaus, die sie von § 181 BGB befreite, das Grundstück ihres verstorbenen Mannes als Vertreterin der Erben an sich selbst. Das Grundbuchamt musste sie eintragen, ohne zu prüfen, wer Erbe geworden war (15 Wx 2176/23, Rn. 1–2, 20–23); sie war dort allerdings sehr wahrscheinlich ohnehin Alleinerbin.
Das BMJV warnt: Eine Befreiung von § 181 BGB erhöht die Missbrauchsgefahr, und es rät dringend davon ab, sie ohne anwaltliche oder notarielle Beratung zu erteilen (Ziffer 2.1.10). Das BMJV-Formular selbst erlaubt Schenkungen nur in dem Rahmen, den auch ein Betreuer ohne gerichtliche Genehmigung hätte — Gelegenheitsgeschenke und Zuwendungen, die Ihren Lebensverhältnissen angemessen sind (Seite 3).
Nimmt die bevollmächtigte Person nach dem Tod Geld oder Gegenstände aus dem Nachlass für sich, ohne dass es dafür einen Rechtsgrund gibt, können die Erben sie zurückverlangen (§ 812 BGB) — bei einem Auftrag schon über die Herausgabepflicht (§ 667 BGB) — und bei einer Pflichtverletzung Schadensersatz fordern (§ 280 BGB). Gegenüber der Bank ist eine Verfügung im Rahmen der Vollmacht trotzdem zunächst wirksam, denn nach außen kommt es grundsätzlich nur darauf an, was in der Vollmacht steht (BMJV, Ziffer 2.1.2) — von offensichtlichem Missbrauch abgesehen.
Und was jemand nach Ihrem Tod bekommen soll, gehört ins Testament: Ein Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass der Beschenkte Sie überlebt, behandelt das Gesetz wie eine Verfügung von Todes wegen (§ 2301 Abs. 1 BGB). Planen Sie solche Zuwendungen deshalb im Testament — nicht über die Vollmacht.
Missbrauch: Risiko kennen, Vollmacht absichern
Die Vollmacht über den Tod hinaus ist bewusst stark gebaut. Die bevollmächtigte Person braucht keine Zustimmung der Erben (BGH, V ZB 46/24, Rn. 15), und das Grundbuchamt prüft nach dem BGH nicht, ob sie sich an den Interessen der Nacherben orientiert — außer bei offensichtlichem Vollmachtsmissbrauch oder offensichtlich kollusivem Zusammenwirken mit dem Vorerben (Rn. 20). Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus für einen Dritten reicht im Zweifel sogar so weit, dass dieser einen Nacherbenvermerk im Grundbuch löschen lassen kann (Leitsatz b). Bis die Erben widerrufen, kann also viel geschehen.
Das BMJV nennt diese Schutzmöglichkeiten (Ziffer 2.1.10):
- Die Vertretungsmacht begrenzen und Aufgaben auf mehrere Personen verteilen.
- Bestimmte Geschäfte — etwa über eine Immobilie, Schmuck oder ein Depot — nur zwei Bevollmächtigten gemeinsam erlauben oder ganz ausschließen.
- Der Bank Weisungen geben, zum Beispiel nur Geschäfte bis zu einem Höchstbetrag auszuführen oder Konten und Depots nicht aufzulösen.
- Rechenschaft vorschreiben — gegenüber Ihnen selbst oder einer weiteren Vertrauensperson.
- Keine Befreiung von § 181 BGB ohne Beratung.
- Die Entscheidung in regelmäßigen Abständen überprüfen.
Dazu kommt eine Grundsatzfrage: Muss die Vollmacht überhaupt für alles über den Tod hinaus gelten? Die zeitlichen Grenzen bestimmen Sie selbst (BGH, V ZB 148/19, Rn. 21) — Sie können die Vollmacht auf Ihre Lebenszeit begrenzen oder nur für einzelne Konten über den Tod hinaus erteilen. Dann brauchen Ihre Erben nach dem Tod einen Erbnachweis — ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift erleichtert ihn bei Bank und Grundbuchamt (Muster-AGB der Banken, Nr. 5; § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO).
Solange Sie leben, kann das Betreuungsgericht bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch einen Kontrollbetreuer bestellen, wenn Sie Ihre Rechte selbst nicht mehr wahrnehmen können (§ 1820 Abs. 3 BGB). Nach dem Tod sind die Erben am Zug: widerrufen, jede Bank schriftlich informieren, Rechenschaft verlangen und anwaltlichen Rat einholen.
Ersetzt die Vollmacht über den Tod hinaus ein Testament oder den Erbschein?
Kein Ersatz für das Testament
Nein. Mit Ihrem Tod geht Ihr Vermögen als Ganzes auf Ihre Erben über (§ 1922 BGB). Wer das ist, können Sie im Testament bestimmen (§ 1937 BGB); ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Ein Testament können Sie nur persönlich errichten — vor dem Notar oder eigenhändig geschrieben und unterschrieben (§§ 2064, 2231, 2247 BGB). Die bevollmächtigte Person handelt nach dem Tod für diese Erben (BGH, V ZB 46/24, Rn. 14). Sie wird durch die Vollmacht nicht zur Erbin; was sie für den Nachlass erledigt, erledigt sie für die Erben. Wie mehrere Erben den Nachlass gemeinsam verwalten und teilen, erklärt der Ratgeber Erbengemeinschaft.
Erbschein: oft entbehrlich, nicht immer
Für das, was die bevollmächtigte Person erledigt, ist meist kein Erbschein nötig — genau dafür ist die Vollmacht gedacht: Sie soll die Übergangszeit bis zur Klärung der Erbenstellung oder Erteilung eines Erbscheins überbrücken (BGH, V ZB 46/24, Rn. 18). Das Bayerische Justizministerium formuliert vorsichtig, ein Erbschein „kann“ bei Banken entbehrlich sein (Broschüre „Vorsorge für den Erbfall“, S. 41). In diesen Fällen brauchen die Erben trotzdem einen Erbnachweis:
| Situation | Warum | Fundstelle |
|---|---|---|
| Die Erben sollen selbst ins Grundbuch | Die Vollmacht beweist nicht, wer geerbt hat | § 35 Abs. 1 GBO; BGH, V ZB 40/24 |
| Ein Erbe hat widerrufen oder die Vollmacht ist erloschen | Dann handeln die Erben selbst | Muster-AGB der Banken, Nr. 5; Bankmuster der Kreditwirtschaft, Nr. 5 |
| Die bevollmächtigte Person ist Alleinerbe und beruft sich darauf | Nach dem OLG Hamm ist die Vollmacht erloschen | OLG Hamm, 15 W 79/12 |
| Die Bank des Käufers will eine Finanzierungsgrundschuld | Je nach Oberlandesgericht müssen erst die Erben eingetragen werden | OLG Bremen, 3 W 22/21; OLG Brandenburg, 5 W 1/25 |
| Vermögen, das die Vollmacht nicht erfasst | Etwa Konten, für die keine Vollmacht besteht, oder ein genossenschaftliches Geschäftsguthaben | BVR, Schlichtungsvorschlag H 20/19 |
| Grundstücksgeschäft mit einer seit 2023 von der Betreuungsbehörde beglaubigten Vollmacht | Die Beglaubigung endet mit dem Tod | § 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG |
Ob ein Erbschein im Einzelfall nötig ist, wie Sie ihn beantragen und was er kostet, steht im Ratgeber Erbschein beantragen.
So richten Sie die Vollmacht über den Tod hinaus ein
- Vertrauensperson wählen — und eine Ersatzperson. Die Vollmacht erlischt im Zweifel mit dem Tod der bevollmächtigten Person, weil dann der zugrunde liegende Auftrag endet (§ 673 Satz 1, § 168 Satz 1 BGB). Soll Ihr Ehepartner zugleich Alleinerbe werden, besprechen Sie mit dem Notar, ob zusätzlich eine zweite Person bevollmächtigt werden sollte.
- Die Dauer ausdrücklich regeln. Im BMJV-Formular „ja“ bei Ziffer 9 „Geltung über den Tod hinaus“; bei der Bank nachfragen, ob ihr Vordruck über den Tod hinaus gilt.
- Den Umfang festlegen. Bereiche ankreuzen, Ausschlüsse eintragen und über Schenkungen und § 181 BGB bewusst entscheiden.
- Das Innenverhältnis schriftlich vereinbaren: wofür die Vollmacht nach dem Tod gedacht ist — etwa Bestattung, Wohnung, laufende Rechnungen — und dass Rechenschaft geschuldet wird (BMJV, Ziffern 2.1.2 und 2.1.10).
- Die Form passend wählen. Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, Ort und Datum genügt grundsätzlich (BMJV, Ziffer 2.1.6). Gehört Ihnen eine Immobilie, führt der Weg zum Notar, weil die Beglaubigung der Betreuungsbehörde mit dem Tod endet. Ob dort eine Beglaubigung reicht oder eine Beurkundung ratsam ist, lassen Sie sich erklären — die Rechtslage ist für Immobilien nicht abschließend geklärt (BMJV, Ziffer 2.1.6).
- Bei jeder Bank deren Konto-/Depotvollmacht erteilen — gemeinsam mit der Vertrauensperson in der Filiale.
- Das Original auffindbar aufbewahren. Nach dem BMJV-Formular ist die Vollmacht nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person das Original besitzt und vorlegen kann (Seite 1). Wie Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen, steht im Ratgeber Vorsorgevollmacht.
- Das Testament abstimmen. Wer erbt, regelt das Testament; wer bis dahin handelt, regelt die Vollmacht. Beides sollte zusammenpassen.
Was kostet eine Vollmacht über den Tod hinaus?
Die Vollmacht selbst kostet nichts. Geld fällt nur an, wenn Sie die Unterschrift beglaubigen oder die Vollmacht beurkunden lassen.
| Weg | Kosten (Stand Oktober 2026) | Grundlage |
|---|---|---|
| Amtliches Formular selbst ausfüllen | 0 € | — |
| Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde | 10 € je Beglaubigung; die Länder dürfen abweichende Gebühren festlegen. Bei Beglaubigungen seit 2023 endet die Wirkung mit dem Tod | § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 und 5, § 34 BtOG |
| Unterschriftsbeglaubigung beim Notar | mindestens 20 €, höchstens 70 €, zuzüglich Umsatzsteuer | GNotKG, Kostenverzeichnis Nr. 25100 und 32014 |
| Notarielle Beurkundung | richtet sich nach dem Geschäftswert | GNotKG — Beispiele im Ratgeber Notarkosten |
Häufige Fragen zur transmortalen Vollmacht
Wie lange gilt eine transmortale Vollmacht?
Eine feste Laufzeit sieht das Gesetz nicht vor. Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird — zu Lebzeiten durch Sie, danach durch jeden Erben mit Wirkung für sich — oder aus einem anderen Grund erlischt, etwa im Zweifel mit dem Tod der bevollmächtigten Person (§§ 168, 673 BGB). Eine Befristung können Sie selbst in die Vollmacht schreiben (BGH, V ZB 148/19, Rn. 21). Ob sie erlischt, wenn die bevollmächtigte Person Alleinerbe wird, ist unter Gerichten umstritten.
Ist eine transmortale Vollmacht oder Generalvollmacht ohne Notar gültig?
Ja. Eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine besondere Form (§ 167 Abs. 2 BGB); das BMJV empfiehlt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Öffentlich beglaubigt sein muss sie aber für das Grundbuch (§ 29 GBO), das Handelsregister und eine Erbausschlagung; notariell beurkundet für Verbraucherdarlehen und als unwiderrufliche Immobilienvollmacht (BMJV, Ziffer 2.1.6). Soll die Beglaubigung den Tod überdauern, gehen Sie zum Notar — die der Betreuungsbehörde endet mit dem Tod.
Gilt eine Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus?
Sicher nur, wenn sie es ausdrücklich regelt — im BMJV-Formular mit „ja“ bei Ziffer 9 „Geltung über den Tod hinaus“. Fehlt die Regelung, muss die Vollmacht ausgelegt werden; das Bayerische Justizministerium geht davon aus, dass sie nach der Rechtsprechung im Zweifel erlischt. Wurde sie seit 2023 bei der Betreuungsbehörde beglaubigt, endet die Beglaubigung mit dem Tod; für Grundstücksgeschäfte taugt sie danach nicht mehr.
Ersetzt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus das Testament?
Nein. Die Vollmacht regelt nur, wer für Ihre Erben handeln darf — nicht, wer erbt. Ihr Vermögen geht mit dem Tod auf die Erben über, die Sie im Testament bestimmen oder die das Gesetz vorsieht (§§ 1922, 1937 BGB). Ein Testament können Sie nur persönlich errichten (§ 2064 BGB). Die bevollmächtigte Person handelt für die Erben, schuldet ihnen bei einem Auftrag Rechenschaft und kann von jedem Erben widerrufen werden.
Brauchen die Erben trotz Vollmacht einen Erbschein?
Für das, was die bevollmächtigte Person erledigt, meist nicht — etwa Rechnungen bezahlen oder mit notariell beglaubigter Vollmacht eine Immobilie verkaufen. Einen Erbnachweis brauchen die Erben aber, wenn sie selbst ins Grundbuch sollen (§ 35 GBO), wenn die Vollmacht widerrufen oder erloschen ist, für Vermögen, das sie nicht erfasst, und je nach Gericht, wenn die bevollmächtigte Person Alleinerbe ist oder die Bank des Käufers eine Grundschuld eintragen lassen will.
Wer kann die Vollmacht nach dem Tod widerrufen?
Jeder Erbe — nach herrschender Auffassung auch für sich allein, ohne die übrigen Miterben. Nach dem Bankmuster der Deutschen Kreditwirtschaft vertritt die bevollmächtigte Person danach nur noch die übrigen Erben und kann die Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden nutzen; die Bank darf einen Erbnachweis verlangen. Der Widerruf wirkt nicht zurück und gegenüber der Bank erst, wenn sie davon erfährt. Haben alle Erben widerrufen, muss die bevollmächtigte Person das Original herausgeben (§ 175 BGB).
Gibt es ein Beispiel für eine postmortale Vollmacht?
Eine postmortale Vollmacht wirkt erst mit dem Tod. Beispiel: Eine Mutter möchte zu Lebzeiten allein über ihr Girokonto bestimmen und erteilt ihrem Sohn eine Kontovollmacht, die erst nach ihrem Tod gelten soll. Stirbt sie, kann er im Rahmen der Vollmacht Bestattung und laufende Rechnungen vom Konto bezahlen, bis die Erben widerrufen. Bei Krankheit oder Demenz der Mutter hilft ihm diese Vollmacht dagegen nicht. Ob Ihre Bank eine solche Vollmacht anbietet, fragen Sie dort.
Welche drei Arten von Vollmachten gibt es?
Nach der Geltungsdauer unterscheidet man drei: die Vollmacht nur zu Lebzeiten, die mit dem Tod endet; die transmortale Vollmacht, die ab der Ausstellung und über den Tod hinaus gilt; und die postmortale Vollmacht, die erst ab dem Tod gilt. Nach dem Umfang unterscheidet man außerdem etwa die Kontovollmacht für eine Bank und die Generalvollmacht „in allen Angelegenheiten“. Für die private Vorsorge empfiehlt das BMJV die Geltung über den Tod hinaus.
Darf die bevollmächtigte Person nach dem Tod Geld vom Konto nehmen?
Ja, im Rahmen der Vollmacht — aber für die Erben, nicht für sich. Sie darf etwa Bestattung, Miete oder offene Rechnungen bezahlen. Rente, die für die Zeit nach dem Tod eingeht, sollte sie nicht anrühren: Wer darüber verfügt, muss sie der Rentenversicherung erstatten (§ 118 Abs. 4 SGB VI). Nimmt sie Geld für sich, ohne dass es dafür einen Rechtsgrund gibt, können die Erben es zurückverlangen (§ 812 BGB); bei einem Auftrag muss sie ohnehin alles Erlangte herausgeben (§ 667 BGB).
Was gilt, wenn die bevollmächtigte Person Alleinerbe ist?
Das ist umstritten. Nach dem OLG Hamm erlischt die Vollmacht, weil niemand sich selbst vertreten kann; wer sich dabei auf seine Alleinerbenstellung beruft, muss sie dem Grundbuchamt nachweisen — im entschiedenen Fall per Erbschein (15 W 79/12). Das OLG Nürnberg lässt die Vollmacht im Grundbuchverfahren weiter wirken, solange die Alleinerbenstellung nicht förmlich nachgewiesen ist (15 Wx 2176/23). Wer sicher planen will, bespricht mit dem Notar eine zweite bevollmächtigte Person oder ein notarielles Testament.
Muss die bevollmächtigte Person den Erben Rechenschaft ablegen?
Wenn der Vollmacht ein Auftrag zugrunde liegt, ja: Sie muss Auskunft geben, Rechenschaft ablegen und alles Erlangte herausgeben (§§ 666, 667 BGB); nach dem Tod können das die Erben verlangen. Aus der Vollmacht allein folgt aber noch kein Auftrag — und führt ein Ehegatte im Zusammenleben die Finanzen, entsteht daraus nach dem BGH kein Auftrag (XII ZR 26/98). Vereinbaren Sie das Innenverhältnis deshalb schriftlich.
Was kostet eine Vollmacht über den Tod hinaus?
Selbst ausgefüllt nichts. Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde kostet 10 € (§ 7 Abs. 4 BtOG; die Länder dürfen abweichen), ihre Wirkung endet bei Beglaubigungen seit 2023 aber mit dem Tod. Beim Notar kostet die Unterschriftsbeglaubigung mindestens 20 € und höchstens 70 € zuzüglich Umsatzsteuer (GNotKG, Nr. 25100). Eine Beurkundung richtet sich nach dem Geschäftswert — Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Notarkosten.
Quellen
- gesetze-im-internet.de — BGB §§ 167, 168, 170, 171, 172, 173, 175, 181, 280, 563, 563a, 564, 666, 667, 672, 673, 812, 1820, 1922, 1924, 1937, 1944, 1968, 2039, 2040, 2064, 2197, 2205, 2211, 2227, 2231, 2247, 2301; GBO §§ 29, 35, 40; § 7 BtOG und § 34 BtOG; § 102 und § 118 SGB VI; GNotKG Kostenverzeichnis Nr. 25100 und 32014 (abgerufen am 8. Oktober 2026)
- bundesgerichtshof.de — BGH, Beschluss vom 22. Mai 2025, V ZB 46/24 (transmortale Vollmacht, Grundbuch, Nacherben); Beschluss vom 20. November 2025, V ZB 40/24 (Erbnachweis nach § 35 GBO); Beschluss vom 12. November 2020, V ZB 148/19 (behördliche Beglaubigung, altes Recht); Beschluss vom 14. Juni 2023, XII ZB 43/23; Beschluss vom 14. September 2022, IV ZB 34/21 (Vollmacht und Testamentsvollstreckung); Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12 (kein pauschaler Erbschein); Urteil vom 5. Juli 2000, XII ZR 26/98 (Rechenschaft unter Ehegatten)
- gesetze-bayern.de — OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2022, 34 Wx 431/21; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. März 2024, 15 Wx 2176/23
- nrwe.justiz.nrw.de — OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2013, 15 W 79/12; OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2022, 15 W 114/22
- oberlandesgericht.bremen.de — OLG Bremen, Beschluss vom 29. November 2021, 3 W 22/21
- gerichtsentscheidungen.brandenburg.de — OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2025, 5 W 1/25 (Finanzierungsgrundschuld, Voreintragung der Erben)
- bmjv.de — Formular „Vollmacht“ und Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht (Formular Stand Januar 2023, Bankmuster Stand November 2016); Broschüre „Betreuungsrecht“, Ziffern 1.4, 2.1.2, 2.1.5, 2.1.6, 2.1.8, 2.1.10, 2.1.14 und 2.1.15 (Stand Juli 2025)
- justiz.bayern.de — „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, 22. Auflage, und „Vorsorge für den Erbfall“, 11. Auflage (beide Stand August 2025)
- bankenverband.de — Muster „Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank“ (AGB-Banken), Nr. 5, Fassung 07/25
- bvr.de — Kundenbeschwerdestelle beim BVR, Tätigkeitsbericht 2019, Schlichtungsvorschläge R 31/19 und H 20/19 (nicht bindend)
- verbraucherzentrale.de — Online-Vorsorgevollmacht (abgerufen am 8. Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Alle Gesetzestexte, Entscheidungen, Formulare und Beträge haben wir am 8. Oktober 2026 an den genannten Quellen geprüft. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
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